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10.03.2010
Kunden von etracker (www.etracker.com), die in etracker Web Analytics die Option „Erweiterte Datenschutzkonformität“ aktiviert haben, müssen nicht länger auf Geo-Analysen verzichten. In Zusammenarbeit mit der Hamburger Datenschutzbehörde hat etracker ein neues Verfahren entwickelt, mit dem sich Besucher bis auf Stadtebene lokalisieren lassen – ohne dabei die neusten Datenschutzanforderungen des Düsseldorfer Kreises zu verletzen. Der Düsseldorfer Kreis, die Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden für Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, hatte in seinem jüngsten Beschluss die Anforderungen an gesetzeskonforme Web-Analyse harmonisiert. Die Verarbeitung vollständiger IP-Adressen, die bislang für Geo-Analysen auf Stadtebene notwendig war, bedeutet einen klaren Verstoß gegen den Beschluss und wird mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet. Aus diesem Grund mussten Website-Betreiber, die zu 100 Prozent datenschutzkonform agieren wollten, seitdem ganz auf Geo-Analysen verzichten. Mit seinem neuen Verfahren erreicht etracker nun aber auch bei verkürzten IP-Adressen eine hohe Genauigkeit bei der geografischen Besucherlokalisation auf Ortsebene. Das heißt: auch etracker-Anwender, die die Option „Erweiterte Datenschutzkonformität“ gewählt haben, erhalten ab sofort datenschutzkonforme geografische Herkunftsanalysen ihrer Website-Besucher. Soweit keine anderen Rechtsverstöße vorliegen, können etracker-Kunden aufgrund der Einstellung „Erweiterte Datenschutzkonformität“ etwaige Verbote und Bußgelder der Aufsichtsbehörden absolut sicher vermeiden. etracker hat zum Düsseldorfer Beschluss und seinen Folgen für Website-Betreiber ein Hintergrundpapier und zudem eine Checkliste verfasst. Anhand der Checkliste können Website-Betreiber ganz leicht prüfen, ob sie mit ihrer Web-Analyse-Lösung auch die jetzt geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen voll erfüllen. Interessierte können das Hintergrundpapier und die Checkliste herunterladen unter www.etracker.com/datenschutzkonform.
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