In Holland knallen die Sektkorken: Ende Juli 2012 festigte das Länderkürzel mit der Registrierung der fünfmillionsten .nl-Domain den Stockerlplatz in der ccTLD-Weltrangliste. In Großbritannien plant man dagegen Änderungen für auslaufende Domains, während sich .gmbh um eine Marke bemüht - hier die Kurznews.
Die in Berlin ansässige TLDDOT GmbH versucht offenbar, ihre Bewerbung um die neue Top Level Domain .gmbh mit einer Markeneintragung zu stärken. Unter der Seriennummer 85681332 stellte das Unternehmen, einer von sechs Kandidaten um die Endung .gmbh, am 19. Juli 2012 beim United States Patent and Trademark Office (USPTO) einen Antrag auf Eintragung einer "service mark". Die Anmeldung bezieht sich unter anderem explizit auf "domain name registration services". Ob die Marke jedoch tatsächlich eingetragen wird, bleibt abzuwarten; bisher hat das USPTO noch jede Markenanmeldung einer Top Level Domain aufgrund von Verstössen gegen die Vergabegrundsätze gelöscht. Lediglich .bank war es um die Jahreswende 2011/2012 kurzzeitig gelungen, unter der Registernummer 4085335 eine Eintragung zu erreichen; wenig später wurde jedoch auch sie wieder gelöscht.
SIDN (Stichting Internet Domeinregistratie Nederland), Verwalterin der holländischen Länderendung .nl, vermeldet eine historische Registrierung: am 30. Juli 2012 wurde die fünfmillionste .nl-Domain angemeldet. Glückliche Inhaberin ist Marion Gerritsen, die mit mariongerritsen.nl die Rekordmarke knackte und nun in Kürze ebenso wie der zuständige Registrar "Registrar.eu" Besuch von SIDN-Vertretern erhält. Im Gepäck haben sie ein neues iPad für Gerritsen und Kuchen für die Mitarbeiter von Registrar.eu. Nach .de und .uk ist .nl damit das drittbeliebteste Länderkürzel weltweit; dabei verfügen inzwischen 21 Prozent der Holländer über eine eigene Domain.
Die britische Registry Nominet plant eine Regeländerung für auslaufende Domain-Verträge. Nach der bisherigen "domain expiry policy" bleiben dem Inhaber 90 Tage nach Vertragsende, um die Domain zu verlängern. Eine Arbeitsgruppe sollte nun untersuchen, ob diese Regelung noch angemessen ist. Sie hat unter anderem eine Pflicht für Registrare vorgeschlagen, die Domain-Inhaber explizit mindestens 30 Tage zuvor auf das nahende Vertragsende und auf die Möglichkeit eine Reaktivierung ihrer Domain hinzuweisen. Innerhalb von 30 Tagen soll die Reaktivierung dabei sogar kostenfrei möglich sein. Bis 3. September 2012 hat die Netzgemeinde die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu diesen Vorschlägen abzugeben; ob und welche dann umgesetzt werden, wird Nominet gesondert entscheiden.
Autoren: Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin; Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen; Florian Huber, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)




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