Es ist nicht mehr nur eine Tendenz, sondern das Tagesgeschäft von Abmahnvereinen und spezialisierten Rechtsanwälten, Online-Händler wegen nichtiger Fehler abzumahnen und zur Kasse zu bitten.
Es ist nicht mehr nur eine Tendenz, sondern das Tagesgeschäft von Abmahnvereinen und spezialisierten Rechtsanwälten, Online-Händler wegen nichtiger Fehler abzumahnen und zur Kasse zu bitten.
Während Abmahnungen wegen wettbewerbswidrigem Verhaltens von Konkurrenten legitim sind, geht die Tendenz im Onlinehandel zur Geschäftemacherei. Laut des jüngsten Berichts des Händlerbunds steigt die Zahl der Abmahnungen im Onlinegeschäft von Jahr zu Jahr stetig. 2017 erhielten demnach bereits 28 Prozent der Händler mindestens eine Abmahnung. Wie die Grafik von Statista zeigt, gaben 43 Prozent der Befragten an, durch die Abmahnungen seien Kosten bis zu 500 Euro angefallen, bei weiteren 43 Prozent lagen die Kosten darüber, teilweise sogar bei über 2.000 Euro.
Einerseits lässt der steigende Konkurrenzdruck Onlinehändler gegen Mitbewerber vorgehen. Anderseits hat sich auch in diesem Geschäftsbereich eine regelrechte Industrie etabliert und hinter vielen Abmahnungen stecken mittlerweile spezialisierte Anwälte und sogar Abmahnvereine, die gezielt auch nach nichtigen Verstößen wie fehlerhaftem Impressum oder Tippfehlern suchen, um damit Kasse zu machen. Was als ein außergerichtliches System zum Erhalt des Wettbewerbs gedacht war, trägt nun mitunter zur Verzerrung des Wettbewerbs bei, denn vor allem die Betreiber kleinerer Onlineshops nehmen Schaden.
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