30.11.1999 – Kategorie: IT

ATLAS-Zollverfahren: Faule Unternehmen riskieren Exportgeschäft

Beim Zollverfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) drängt die Zeit, denn ab Juli 2009 ist ATLAS für Ausfuhren außerhalb der EU verbindlich. Die bisher geläufigen Einheitspapiere für Ausfuhren sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. ERP- und EDI-Nutzer müssen deshalb ihre Systeme sowie die internen Abläufe software-technisch anpassen.

In der Vergangenheit konnten Unternehmen Frachtpapiere mit der Schreibmaschine ausfüllen. Und zwar noch auf den letzten Drücker. Ein LKW-Fahrer konnte zum Beispiel kurz vor Abfahrt die notwendigen Dokumente in Empfang nehmen und im nächsten Moment mit den Waren schon in Richtung Zoll unterwegs sein. Beim ATLAS -Verfahren, das ab dem 01. Juli 2009 für Ausfuhren auß;erhalb der EU verpflichtend gilt, sind andere Regeln zu beachten. Denn der Exporteur muss bereits vor dem Warenversand elektronisch per Software einen Antrag an die Zollbehörde schicken. Der Zoll gibt genau vor, welche Daten er benötigt und in welchem EDI (Electronic Data Interchange)-Format sie zu übermitteln sind.

Datenübertragungen von Firmen nimmt das Zollamt nur an, wenn die Firmen eine zertifizierte Software verwenden und sich zuvor registriert haben. Es handelt sich in der Regel um Zusatzprogramme für betriebswirtschaftliche Applikationen. Die Daten werden vom Zoll geprüft, genehmigt und per Rückmeldung bestätigt. In der Regel erfolgt die Antwort der Behörde für vom Zoll zugelassene Unternehmen umgehend, automatisiert und rund um die Uhr. Für das Beispiel LKW-Fahrer sieht der Vorgang unter ATLAS nun so aus: Der LKW-Fahrer erhält vor der Abfahrt ein mit einem Barcode versehenes PDF-Dokument, das Exportbegleitdokument. An der Grenze scannen die Zollbeamten den Strichcode ein und identifizieren so den jeweiligen Vorgang, der bereits in ihren Rechnern hinterlegt ist.

ATLAS, aber richtig!

Da ab Juli 2009 ein neues Zeitalter im Export beginnt, ist für die Nutzer von ERP- und EDI-Software und anderen Geschäftsapplikationen einiges zu bedenken. So bietet eine Vielzahl von Softwareanbietern und Dienstleistern unterschiedliche ATLAS-Zugangsmöglichkeiten an. Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob der Kauf einer Software-Lösung notwendig ist. Denn nicht jedes Unternehmen benötigt eine eigene ATLAS -Software. Wer nur wenige Ausfuhren hat, kann seine Daten dem Zoll auch über ein Online-Portal oder ein Clearing-Center (Rechenzentrum) übermitteln. Liegt die Anzahl der Zoll-Abfertigungen über einem gewissen Maß;, so sind komplette Inhouse-Lösungen angebracht. Um ihre eigenen ERP-Systeme ATLAS-konform zu gestalten und dies entsprechend in ihre EDI-Systeme zu integrieren, können sich Unternehmen an den Lieferanten seiner EDI- oder ERP-Software wenden. Der Zoll stellt eine Liste mit Zollsoftware im Internet zur Verfügung.

Dort finden Unternehmen Lösungen, die zu ihrem verwendeten ERP-System passen. In der Regel entwickeln EDI- und ERP-Hersteller jedoch keine eigenen Softwareprodukte für das ATLAS-Verfahren, sondern binden über Schnittstellen vom Zoll zertifizierte Drittprodukte ein. Diese neue Teilnehmersoftware muss bei der Bundesfinanzdirektion angemeldet werden, die prüft, ob die neue Software für alle bereits frei gegebenen Nachrichtengruppen zertifiziert ist. Damit verbunden erhält das exportierende Unternehmen eine Beteiligten-Identifikations-Nummer (BIN) sowie die benötigten Zugangsdaten zu den Zollsystemen.

(Autor: Jochen Werner, Sales Manager Central European Region bei Sterling Commerce)


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