12.04.2011 – Kategorie: IT, Management, Marketing, eCommerce

Bilderklau im Internet: Existenzbedrohung für Webshop-Betreiber

Wie Produktbilder und Abbildungen als wichtiges Shop-Kapital jetzt auch im Internet ganz einfach vor Missbrauch geschützt werden können.

 

Für Webshop-Betreiber ist der Shop naturgemäß der Kern ihres Geschäfts und damit häufig ihre einzige Verdienstquelle. Dabei kommen gerade heute den Produktbildern und Abbildungen eine zentrale Bedeutung zu: Erst mit ihrer Hilfe lassen sich Produkte und Dienstleistungen über das Internet erfolgreich verkaufen. „Für uns als Lebensmittel Online Shop sind qualitativ hochwertige Produktbilder für den erfolgreichen Vertrieb im Internet unersetzlich“, so Mohammed Mosavi, Geschäftsführer von saymo.de. „Vorhandene Vorbehalte seitens des Kunden, z.B. seine Risikowahrnehmung einen möglichen Fehlkauf durchzuführen, lassen sich durch detaillierte Produktbilder deutlich reduzieren. Für uns sind sie ein unverzichtbares Vertriebsinstrument. Wir setzen daher fast ausschließlich eigene Produktbilder ein.“

Diese qualitativ hochwertigen und  kostspielig hergestellten Produktbilder werden jedoch immer öfter eins zu eins im Internet kopiert und von Dritten unerlaubt verwendet. Laut der von Trusted Shops durchgeführten „Abmahnumfrage 2009“, bei der insgesamt 1.117 Betreiber von Online-Shops teilgenommen haben, stehen Urheberrechtsverletzungen, nach Widerrufsfristen und Markenrechtsverletzung, an Platz drei der am häufigsten genannten Abmahngründe. Immer mehr schwarze Schafe wählen inzwischen den schnellen und kostengünstigeren Weg, um an Illustrationen für ihre Artikelbeschreibungen oder ihren Online-Shop zu gelangen.

So werden gefälschte Produkte häufig mit Originalfotos und -texten beworben oder gar ganze Webshops kopiert. Die Folge: Eine Gefährdung des Wiedererkennungswertes und hohe Umsatzausfälle für die ehrlichen Shops.

Rechte wahrnehmen und Lizenzgebühr fordern

„Das Erstaunliche: Vielen Online-Händlern ist bis heute gar nicht bewusst, dass das Material rund um die Online-Ware urheberrechtlich geschützt ist und sie dadurch Wettbewerbsvorteile haben“, sagt Sven Friedrichs, Geschäftsführer von Web Content Solutions und Betreiber von Photopatrol 2.0. Prinzipiell regelt das Urheberrecht den Schutz der eigenen Bilder. Bei Verletzung der Eigentumsrechte haben Webshop-Betreiber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz der aufgewendeten Rechtsanwaltsgebühren. Als Rechteinhaber von Produktfotos müssen sie aber keinen konkret entstandenen Schaden darlegen oder beweisen. Sie verlangen ganz einfach die üblicherweise zu zahlende Lizenzgebühr zurück. Eine gute Preisübersicht bieten hierfür die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) /, die sich an den am Markt üblichen Bildhonoraren orientieren. Einzige Voraussetzung, um diese Ansprüche geltend machen zu können: Webshop-Betreiber müssen die Verwendung ihrer Produkt- und Markenabbildungen im Internet regelmäßig überwachen.

Dreisten Datendieben leichter auf die Schliche kommen

Doch keine Sorge: Die Kontrolle muss nicht zeitaufwendig oder gar kompliziert sein. Wer im Vorfeld der Veröffentlichung von Produkt- und Bildmaterialien im Internet Vorsichtsmaßnahmen trifft, erhält schneller Transparenz. Mit Hilfe von webbasierten Diensten, die Produktbilder, Logos oder Grafiken mit einem unsichtbaren Printing (z.B. Wasserzeichen, Fingerprinting) versehen, können Duplikate schneller erkannt und im besten Fall auch dem Rechte-Inhaber zugeordnet werden. Der Vorteil: Die markierten Dateien werden auf den Server des Dienstleisters geladen und gespeichert. Beim webbasierten Suchlauf werden Fundstellen dann schnell und einfach nach legaler oder illegaler Nutzung zugeordnet. Webshop-Betreiber erhalten die vollständige Kontrolle über die Verwendungsart, den Verwendungsort sowie Informationen über den Nutzer der Produkt- und Markenabbildungen.

Die richtige Lösung

„Bisher konnte kein deutsches Unternehmen den Rechteinhabern die Möglichkeit anbieten, ein Bild schnell, einfach und vor allem auch rückwirkend zu ermitteln“, weiß Klaus Plaumann, Vize-Präsident des Centre of the Picture Industry (CEPIC). Dank neuartigen Software-Lösungen, die die Technologien Fingerprinting, Gesichtserkennung und Markendetektion in einer Anwendung kombiniert, erhalten Webshop-Betreiber nun den Gesamtüberblick über die Verwertung ihrer Produktabbildungen im Internet. Einfaches „Copy & Paste“ sowie Versuche der Bildmanipulation von nicht legal genutzten Bildern bleiben damit nicht länger unentdeckt. Das Entscheidende dabei: Webshop-Betreibern wird ein einfaches Tool an die Hand gegeben, mit dem sie ihren Kunden einen sicheren Online-Shop dauerhaft garantieren. Fundstellen werden aufgespürt, kategorisiert und können per Knopfdruck automatisiert an Fachanwälte weitergeleitet und abgerechnet werden.

Info: http://www.trustedshops.de/shopinfo/wp-content/uploads/2009/02/090210_auswertung-umfrage-abmahnungen-2009.pdf, http://www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.de, http://www.photopatrol.de


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