Black Friday: Marke wird nach langem Rechtsstreit endgültig gelöscht
Die Super Union Holdings Ltd. in Hongkong hat jahrelang deutsche Händler und Webseiten-Betreiber abgemahnt, die den Begriff „Black Friday“ genutzt haben. Anbieter wie Amazon hatten angeblich eine Lizenz an der Marke erworben.
Jahrelang hat die Marke „Black Friday” der Firma Super Union Holdings Ltd. in Hongkong den deutschen Handel in Angst und Schrecken versetzt. Nach sechseinhalb Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) diesem Krimi jetzt ein Ende gesetzt. Die Marke muss rechtskräftig gelöscht werden, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und der Unternehmer Simon Gall berichten. Gall, der die Website blackfriday.de betreibt, hatte gegen den Markeninhaber geklagt.
Eine Beschwerde der Markeninhaberin Super Union Holdings Ltd. gegen die Nichtzulassung der Revision hat der BGH zurückgewiesen (AZ I ZR 184/22). Damit hat das Urteil vom Kammergericht vom 14. Oktober 2022 (AZ 5 U 46/21) Bestand. Niemand hatte die Bezeichnung „Black Friday“ im Sinne des Markenrechts jemals genutzt. Und dies in keiner der über 900 angemeldeten Kategorien für Waren und Dienstleistungen. Damit ist die Marke verfallen und aus dem Markenregister zu löschen.
Löschung der Marke Black Friday in letzter Instanz
Der Internetunternehmer Simon Gall, der bereits vor 2016 die Aktionsseite BlackFriday.de betrieben hatte und bis heute betreibt, konnte sich damit vor Gericht nun durchsetzen und die vollständige Löschung der Marke rechtskräftig und letztinstanzlich erreichen. Schon am 21. Juli 2021 hatte der BGH entschieden, dass die Wortmarke „Black Friday“ für die wesentlichen Dienstleistungen des Bereichs „Werbung“ zu löschen sei. Die Löschung hatten neben Gall weitere Unternehmen wie Paypal, Puma, New Yorker und Tom Tailor beantragt. Die aktuelle Entscheidung des BGH bedeutet nun die Löschung der gesamten Marke für alle noch eingetragenen Waren und Dienstleistungen.
Seit 2016 hatte die Super Union Holdings den deutschen Handel in Aufregung versetzt. Denn sie versuchte, den in Deutschland bereits seit vielen Jahren geläufigen Begriff für die jährliche Rabattaktion „Black Friday” unter Verweis auf ihre Marke für sich zu monopolisieren. Regelmäßig sorgte das Unternehmen mit Ankündigungen für Wirbel – unter anderem einer angeblichen Klage gegen Amazon.
Nach der Abmahnung folgte das Lizenzangebot
Den durch die Super Union Holdings bedrohten Händlern wurde anschließend regelmäßig von einer Black Friday GmbH mit Sitz in Wien angeboten, eine Lizenz für die Verwendung des Begriffs zu erwerben. Die Firma behauptete dabei, die ausschließliche Lizenz an der Marke Black Friday zu besitzen. Zahlreiche bekannte Marken sind laut Super Union Holdings auf dieses Angebot eingegangen. Darunter sind Amazon, H&M, Senseo, Zalando, Samsung, Karstadt, Intersport, Thalia, Butlers, Rossmann, Expert und Sky zu finden. Laut Recherchen bestanden zwischen Super Union Holdings und der Black Friday GmbH starke personelle Überschneidungen.
Simon Gall hat der Kampf gegen die Markeneintragung über die Jahre hinweg einen sechsstelligen Betrag gekostet. Er sagt hierzu: „Ich rechne nicht damit, dass ich davon etwas wiedersehe, denn mögliche Kostenerstattungsansprüche müssten in Hongkong durchgesetzt werden.“
BlackFriday.de ist Deutschlands am längsten bestehendes Portal rund um Angebote zum Black Friday. Es wurde im Januar 2012 von dem Marketingexperten Simon Gall gegründet. BlackFriday.de bündelt ähnlich wie das US-amerikanische Vorbild BlackFriday.com Deals und Aktionen deutscher Händler, um Konsumenten einen übersichtlichen Einstieg in die Black Week zu ermöglichen. (sg)
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