09.03.2010 – Kategorie: IT, Marketing

Bundesverfassungsgericht kippt Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung als Verstoß gegen das Grundgesetz gewertet und verlangt Nachbesserungen.

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz, die Bundesregierung muss beim seit 2008 geltenden Gesetz nachbessern, die bei den Providern für sechs Monate gespeicherten Verbindungsdaten sind „unverzüglich zu löschen“. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Zwar sei eine Speicherungspflicht „nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig“, es fehle jedoch an einer „dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung“. Die aktuellen Vorschriften gewährleisteten weder eine „hinreichende Datensicherheit“, noch eine „hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke“, so das Gericht. Datenschützer und Presseverbände begrüßen das Urteil: Es sei „enorm wichtig für die Funktionstüchtigkeit der Presse“, so der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Der DJV spricht von einer „schallenden Ohrfeige für die Große Koalition“ und einem „großen Sieg“ für die „kritische Öffentlichkeit“. Die Deutsche Journalisten Union (Ver.di) fordert die Gleichstellung von Journalisten mit Berufsgeheimnisträgern wie Abgeordneten, Ärzten und Anwälten. „Reporter ohne Grenzen“ will nun eine Überprüfung der Regelung auch auf EU-Ebene. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco sieht die Entscheidung jedoch „zum Teil mit Sorge“. Wie bislang müssen die Verbindungdaten von den Providern gespeichert werden, was hohe Kosten verursacht. Der Gesetzgeber sei daher aufgerufen, „die Kosten zu erstatten, um Standortnachteile für Deutschland“ zu vermeiden, so eco.


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