Das Landgericht Köln hat einer Klage gegen die Deutsche Post AG (DPAG) im Streit um die Nutzung von PostIdent für DE-Mail stattgegeben. Die DPAG hatte einen Vertrag über PostIdent Dienste für die Identifizierung von potentiellen DE-Mail-Kunden der Marken Web.DE und GMX kurzfristig gekündigt. Diese Kündigung ist jedoch nach Ansicht des Landgerichts unwirksam
Das DE-Mail-Gesetz, mit dem die digitale Kommunikation künftig rechtssicher wird und das in diesen Tagen in Kraft treten soll, sieht eine eindeutige Identifizierung der Teilnehmer vor. Auch wenn Web.DE und GMX bei dieser Identifizierung vorzugsweise auf Dienstleister setzen, die sich nach Terminabsprache den Personalausweis Zuhause oder am Arbeitsplatz vorzeigen lassen, bleibt die DPAG mit ihrem PostIdent-Verfahren in Markt beherrschender Stellung.
Die Post beabsichtigt, sich mit einem eigenem Produkt für den DE-Mail-Standard akkreditieren zu lassen. Um der Konkurrenz von Web.DE und GMX, deren De-Mail-Dienste im Sommer starten, den Wettbewerb zu erschweren, hatte die DPAG ihre Stellung bei PostIdent auszunutzen versucht. Nun muss die DPAG auch Verbrauchern, die eine DE-Mail der Marken WEB.DE und GMX nutzen, den Identifizierungsdienst PostIdent zur Verfügung stellen.