21.12.2021 – Kategorie: Recht

Digital Services Act: BVDW fordert von EU-Parlament, Rechtssicherheit zu schaffen

Der BVDV kritisiert den vorgelegten Bericht des Binnenmarktausschusses im Europäischen Parlament zum Digital Services Act. Mit dem EU-Gesetz sollen illegale Inhalte im Internet bekämpft werden.

Im Gegensatz zu den Positionierungen der Europäischen Kommission und des Ministerrates, die auf Transparenz und Sorgfaltspflichten setzen, ist der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. der Ansicht, dass die Abgeordneten im Europaparlament die Gesetzgebung mit Verpflichtungen überfrachten, die sich negativ auf Unternehmen in ganz Europa auswirken können. „Die Europaabgeordneten scheinen den Digital Services Act als Auffangbecken für ausnahmslos alle digitalen Regulierungsprojekte nutzen zu wollen. Die tatsächliche Zielsetzung der Verordnung geht damit verloren“, bemängelt Thomas Duhr, Vizepräsident des BVDW.

Digital Services Act: Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz

Der Vorschlag der EU-Kommission über ein Gesetz zu digitalen Diensten vom Dezember 2020 konzentriert sich auf die Bekämpfung illegaler Inhalte im Netz. Es geht um ein einheitliches „Melde- und Abhilfeverfahren“ zur Löschung und Sperrung dieser Inhalte, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen. Der Rat der Europäischen Union hat den ursprünglichen Vorschlag nur leicht angepasst und grundsätzlich gestützt, was aus Sicht des BVDW zu begrüßen ist.

Das Europäische Parlament hat sich demgegenüber vorrangig damit beschäftigt, die Anforderungen für Unternehmen erheblich zu verschärfen. Insbesondere wurden im Ausschussbericht neue Regeln zum Thema Online-Advertising eingeführt. Zu einem Verbot personalisierter Werbung ist es zwar nicht gekommen, allerdings sind restriktive Forderungen zur Nutzeransprache in die Parlamentsposition eingeflossen, die noch vom Plenum bestätigt werden muss. Es handelt sich dabei um Regelungen zum Design und zur Organisation von Online-Interfaces, die massiv über die Anforderungen der bereits strikten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ePrivacy-Richtlinie hinausgehen.

„Der Ausschussbericht setzt sich über die bestehende Spezialgesetzgebung zur Datenverarbeitung hinweg und führt indirekt eine neue Definition der Einwilligung samt Vorgaben für ihre Einholung ein. Ein damit einhergehendes digitalpolitisches Flickwerk würde nicht nur Rechtsunsicherheit fördern, sondern auch die digitale Wirtschaft schwächen“, erklärt Dr. Moritz Holzgraefe, Vizepräsident des BVDW.

Verbot von Direktmarketing und verhaltensorientierter Werbung

Der BVDW erkennt an, dass viele Abgeordnete auch im Sinne der Kommission und des Rates Transparenzvorschriften stärken wollen. Allerdings führt der Ausschussbericht in diesem Zusammenhang auch ein Verbot von Direktmarketing, Profiling und verhaltensorientierter Werbung gegenüber Minderjährigen ein, das in der Praxis kaum umsetzbar ist. „Die meisten Online-Plattformen können eben nicht nachvollziehen, wer vor dem Endgerät sitzt. Die Forderung könnte somit ein pauschales Verbot personalisierter Werbung durch die Hintertür zur Folge haben. Sie muss daher dringend angepasst werden“, ist Holzgraefe überzeugt.

Auch der Ministerrat möchte richtigerweise Kinder und Jugendliche schützen, hat dafür allerdings verhältnismäßige Maßnahme vorgeschlagen. Die genannten Bestimmungen müssen nach Auffassung des BVDW dringend im Plenum und in den Trilog-Verhandlungen geklärt werden. Nur ein ausgewogener Digital Services Act bringt allen Beteiligten den gewünschten Fortschritt.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Als Impulsgeber, Wegweiser und Beschleuniger digitaler Geschäftsmodelle vertritt der BVDW die Interessen der Digitalen Wirtschaft gegenüber Politik und Gesellschaft. Der Verband setzt sich zudem für die Schaffung von Markttransparenz und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen ein. (sg)

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