21.05.2019 – Kategorie: Fertigung, IT

Digitalisierung und Innovationen per Gutschein

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Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung bei klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie sowie im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsbereich. Im Fokus steht vor allem die digitale Transformation linearer Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit modernen Vorhaben zur Umsetzung von Industrie 4.0.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung bei klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie sowie im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsbereich. Im Fokus steht vor allem die digitale Transformation linearer Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit modernen Vorhaben zur Umsetzung von Industrie 4.0.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) hat ein Förderprogramm speziell für den innovativen Mittelstand aufgelegt. Unter dem gemeinsamen Dach „Mittelstand.innovativ!“ umfasst es die Förderlinien „Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ sowie den „Innovations- und Digitalisierungsgutschein„. Den Innovations- und Digitalisierungsgutschein führt der Projektträger Jülich der Forschungszentrum Jülich GmbH im Auftrag des MWIDE durch.

Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung fördern

Mit dem Digitalisierungsgutschein setzt sich das Land Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen rund um die Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit in NRW zu stärken – sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, wie auch im Handwerk, im Handel und im Dienstleistungsbereich. So sollen KMUs insgesamt befähigt werden, den Weg hin zu Industrie 4.0 zu beschreiten. Die fortschreitende Digitalisierung stellt insbesondere KMUs vor große Herausforderungen, wobei neue Geschäftsmodelle und andere Produktions- und Wertschöpfungsprozesse erforderlich sind. Herausforderungen im Bereich IT-Sicherheit stellen sich häufig als Investitionshemmnis für KMUs heraus.

Innovationsgutscheine sollen themenoffen in erster Linie die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette unterstützen. Auch qualitative Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen können gefördert werden. Sie können auch zur Bearbeitung von Vorhaben mit arbeits- und organisationsbezogenen Fragestellungen genutzt werden. Es gilt, die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung der Unternehmen in NRW zu stärken – sowohl bei den klein- und mittelständischen Betrieben in der Industrie, im Handwerk, im Handel oder im Dienstleistungsbereich.

Mit der Zusammenführung der Initiativen Digitalisierungsgutschein und Innovationsgutschein zu einer Förderbekanntmachung schafft die Landesregierung nun einheitliche Rahmenbedingungen für KMUs zur Förderung von Produkt- und Dienstleistungsinnovationen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette. Hierbei ergeben sich folgende Neuerungen:

  • Einheitliche Förderquoten für den Innovationsgutschein und Digitalisierungsgutschein
  • Anhebung der Maximalförderbeträge bei Innovationsgutschein auf das Niveau des Digitalisierungsgutscheins
  • Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nun auch Unternehmen für Innovationsdienstleistungen beauftragt werden.

Was wird gefördert?

Ihm Rahmen des Förderprogramms werden Ausgaben für externe Analyse- und Beratungsleistungen sowie Entwicklungs- und Umsetzungsmaßnahmen zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 10.000 bis 15.000 Euro. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden.

Der Gutschein ist hierbei so einzusetzen, dass das Projekt in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr ab Zustellung des Bewilligungsbescheides abgeschlossen werden kann. Nach Abschluss der Maßnahme werden die Innovationsgutscheine innerhalb von sechs Monaten beim Projektträger Jülich durch Anforderung der Zuwendungsmittel eingelöst. Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, das heißt das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung.  (sg)


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