08.06.2021 – Kategorie: Recht

Entsorgung gefährlicher Abfälle: Deutsche Umwelthilfe geht rechtlich gegen Onlinehändler vor

Entsorgung gefährlicher AbfälleQuelle: © Marggraf / DUH

Viele Onlinehändler missachten gesetzliche Hinweispflichten zur Entsorgung gefährlicher Abfälle. Dies ist das Ergebnis von Tests der Deutschen Umwelthilfe. Untersucht hatte die DUH verpflichtende Hinweise zur Rückgabemöglichkeit schadstoffhaltiger Füllgüter, wie gebrauchter Bauschaumdosen.

  • Laut Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verstoßen Onlinehändler gegen gesetzliche Informationspflichten zur Rückgabe schadstoffhaltiger Abfälle wie Bauschaumdosen.
  • DUH hat erfolgreich gegen den Baumarkt Stabilo geklagt, die Entscheidung zur Klage gegen Baumarktkette Hellweg steht noch aus.
  • DUH fordert untere Abfallbehörden zur Überprüfung gesetzlicher Informationspflichten auf und kündigt rechtliche Schritte gegen Verstöße an.

So enthalten beispielsweise restentleerte Bauschaumdosen gesundheits- und umweltgefährdende Reststoffe. Daher werden diese als gefährlicher Abfall eingestuft und müssen separat gesammelt werden. Kein einziger von insgesamt zehn untersuchten Onlinehändlern setzte die Informationspflichten aus dem Verpackungsgesetz zur Entsorgung gefährlicher Abfälle um. Weder wurden auf den Angebotsseiten verbrauchergerecht Informationen zu Rückgabemöglichkeiten bereitgestellt noch Informationsblätter den bestellten Produkten beigelegt.

Entsorgung gefährlicher Abfälle: Onlinehändler verstoßen gegen Informationspflichten

„Der Onlinehandel boomt gerade in der Corona-Krise. Trotzdem werden gesetzliche Informationspflichten zur Entsorgung gefährlicher Abfälle nicht umgesetzt. Insbesondere bei schadstoffhaltigen Produkten ist eine ordnungsgemäße Sammlung und Entsorgung von besonderer Bedeutung. Onlinehändler müssen umgehend nachbessern und die unteren Abfallbehörden die Einhaltung der Informationspflichten endlich kontrollieren. Verstöße gegen Informationspflichten sind keine Kleinigkeit, sondern können Verbraucherinnen und Verbraucher akut gefährden“, erklärt Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe.

Die DUH fordert die unteren Abfallbehörden auf, unverzüglich gesetzliche Informationspflichten von Onlinehändlern zu überprüfen und deren Einhaltung sicherzustellen. Werden schadstoffhaltige Abfälle falsch entsorgt, können diese die Umwelt sowie Gesundheit von Verbrauchern gefährden. Für den Fall, dass die Vollzugsbehörden ihren Pflichten weiterhin nicht nachkommen, kündigt die DUH weitere Tests und gegebenenfalls Klagen an.

Rechtliches Vorgehen gegen Stabilo Werkzeugfachmarkt

Gegen Verstöße der Stabilo Werkzeugfachmarkt GmbH konnte die DUH rechtlich erfolgreich vorgehen. Nachdem sich das Unternehmen geweigert hatte, Verstöße gegen Informationspflichten in Zukunft auszuschließen, klagte die DUH vor dem Landgericht Tübingen und bekam Recht. Eine ebenfalls von der DUH erhobene Klage gegen die Baumarktkette Hellweg vor dem Landgericht Dortmund steht noch zur Entscheidung aus. Die Verhandlung findet am 30. Juni 2021 statt.

„Wir fordern Onlinehändler dazu auf, Verbraucherinnen und Verbraucher auf jeder einzelnen Produktseite über die Entsorgung schadstoffhaltiger Produkte wie Bauschaumdosen zu informieren. Technische Hinweise auf Sicherheitsdatenblättern, die auf der Internetseite des Händlers irgendwo versteckt abgelegt werden, sind nicht akzeptabel. Bereits beim Kauf sollten Kundinnen und Kunden gut lesbar und transparent informiert werden“, betont Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. (sg)

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