09.08.2021 – Kategorie: Recht

EU-Mehrwertsteuerreform 2021: Steuerberater fühlen sich nicht ausreichend vorbereitet

EU-Mehrwertsteuerreform 2021Umsatzsteuer im OnlinehandelQuelle: Thiam/shutterstock

Am 1. Juli 2021 wurde mit dem Digitalpaket die EU-Mehrwertsteuerreform 2021 vollzogen. Die Neuregelungen haben zur Folge, dass künftig deutlich mehr Online-Händler als bisher in anderen EU-Staaten umsatzsteuerpflichtig sind. Damit sind sie zur Kenntnis lokaler Steuersätze sowie zur korrekten Berechnung, Meldung und Auskehr der Umsatzsteuer an die Behörde verpflichtet.

Seit dem 1. Juli 2021 ist das EU-Mehrwertsteuer-Digitalpaket in Kraft getreten. Mit Neuregelungen wie der Abschaffung der Lieferschwellen in den EU-Mitgliedstaaten sowie der 22-Euro-Zollfreigrenze für Importe in die EU oder auch der Neuregelung für Marktplätze betrifft sie den grenzüberschreitenden Handel und so Steuerberater mit Mandanten, die in diesem Bereich aktiv sind. Die Neuregelungen der EU-Mehrwertsteuerreform 2021 können nicht ohne fachliche Unterstützung von Seiten der steuerlichen Berater bewältigt werden kann. Laut einer Umfrage des Tax-Technology-Anbieters eClear AG, die die Einstellung von Steuerberatern zur aktuellen EU-Mehrwertsteuerreform 2021 untersucht hat, fühlen sich Steuerberater unzureichend vorbereitet. Zudem ist die Thematik bei den Mandanten, also den Online-Händlern, wenig präsent.

„Aufgrund der Einführung des EU-weit geltenden Schwellenwertes von 10.000 Euro, ab dem B2C-Warenverkäufe in andere Mitgliedstaaten im jeweiligen Bestimmungsland zu erklären sind, müssen künftig viel mehr Händler genau dieser Regelung nachkommen“, erklärt Annett Schaberich, Syndikus-Steuerberaterin und Vice President Tax Compliance bei eClear. „Für Steuerberater und ihre Mandanten bedeutet das, dass sie sich u.a. mit länderspezifischen Steuersätzen für unterschiedliche Produkte und den neuen Meldeverpflichtungen auseinandersetzen müssen.“

Unzureichende Bereitstellung von Informationen durch öffentliche Stellen

Die eClear-Umfrage zeigt, dass Steuerberater sich nicht gut informiert fühlen. 40 Prozent der Befragten gaben an, dass sie sich durch die Bereitstellung von Informationen durch öffentliche Stellen unzureichend abgeholt und vorbereitet fühlen. 22 Prozent der Befragten ordnet die Informationsbereitstellung sogar als „sehr schlecht“ ein. Nur zehn Prozent der Steuerberater fühlen sich gut oder sehr gut vorbereitet. Auch bei den Mandanten gibt es anscheinend Wissenslücken: Bei einer Skala von 1 (gar nicht präsent) bis 10 (sehr präsent) vergaben die Steuerberater durchschnittlich eine 3 bei der Frage, wie präsent die Thematik der EU-Reform bei Ihren Mandanten ist. 

„Unwissenheit kann für Händler teuer werden“, ergänzt Annett Schaberich. „Die EU-Reform bedeutet für Steuerberater und Mandanten einen bürokratischen und administrativen Mehraufwand. Händler müssen sich mit ihren jeweiligen Verkäufen auseinandersetzen und gemeinsam mit ihrem Steuerberater die Entscheidung treffen, wie sie die Verkäufe zukünftig versteuern. Aufgrund der zahlreichen Neuregelungen und Ausnahmen ist es allerhöchste Zeit sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen.“

EU-Mehrwertsteuerreform 2021: Automatisierte Prozesse bringen Entlastung

40 Prozent der Antworten zeigen: die „Kenntnis lokaler Steuersätze“ beschäftigt die Steuerberater in diesem Zusammenhang am meisten – gefolgt von Themen wie „One-Stop-Shop und Import One-Stop-Shop“, „Marktplatzhaftung“ und „Zollanmeldung und Vertretung“. Die Kenntnis lokaler Steuersätze ist durch die Komplexität des Mehrwertsteuer-Systems der EU eine Herausforderung: Kinderkleidung ist in Luxemburg reduziert, in Polen der Fruchtsaft; in Portugal ist der Rotwein ermäßigt, in Deutschland die Milch. Durch die EU-Mehrwertsteuerreform 2021 sind Händler verpflichtet die länderspezifisch geltenden Mehrwertsteuersätze richtig anzuwenden. Die sogenannte „EU VAT Rates Datenbase“ der Europäischen Union sollte Abhilfe schaffen. Doch die Datenbank mit MwSt.-Sätzen für die EU-27 ist teilweise unvollständig und fehlerhaft. Ein Wettbewerbsnachteil für Online-Händler und eine Stolperfalle für Steuerberater. Die eClear Datenbank VATRules bietet hier eine Lösung.

„Automatisierte Prozesse können Steuerberater und ihre Mandanten entlasten. Die eClear Datenbank VATRules liefert korrekte Steuersatz-Informationen und führt zu korrekten Steueranmeldungen“, sagt Lea-Luisa Blase, VAT Consultant bei eClear. „Mit den VATRules kommen wir auf mittlerweile mehr als 1,2 Millionen Steuercodes inkl. aller Sonderfälle. Diese sind zertifiziert und werden permanent aktualisiert. Einmal zu den Produkten des Händlers zugeordnet, erhält dieser on demand in seiner jeweiligen Systemumgebung die zutreffenden Steuersätze. Das ist einzigartig.“

Die Umfrage wurde im Zeitraum 22. Juni bis 2. Juli 2021 durchgeführt. eClear befragte online insgesamt 50 Steuerberater. Die eClear AG ist der Payment-Dienstleister für Tax Clearing im grenzüberschreitenden Handel. Das Tax-Technology-Unternehmen übernimmt mit seiner Full-Service-Lösung „ClearVAT“ die vollständige Abwicklung der umsatzsteuerrechtlichen Pflichten aus grenzüberschreitenden B2C-Handelsgeschäften. Durch die Cloud-basierten Lösungen werden alle Steuer-, Zoll- und Payment-Prozesse im E-Commerce-Handel automatisiert und maßgeblich vereinfacht. (sg)

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