08.10.2015 – Kategorie: IT

EuGH-Urteil: schwerwiegende Folgen für Daten in der Cloud

Wie mehrfach berichtet wurde, hat der Europäische Gerichtshof gestern das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Der österreichische Jurastudent Max Schrems hatte zuvor geklagt. Als Begründung für ihr Urteil gaben die Richter in Luxemburg an, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden geschützt seien.

Wie mehrfach berichtet wurde, hat der Europäische Gerichtshof gestern das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Der österreichische Jurastudent Max Schrems hatte zuvor geklagt. Als Begründung für ihr Urteil gaben die Richter in Luxemburg an, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden geschützt seien.

Hans-Günter Börgmann, Datenschutzexperte und Gschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, sieht das Urteil vor allem für kleinere Unternehmen als problematisch: „Größere Unternehmen besitzen die nötigen Ressourcen, um schnell auf die mit dem Urteil verbundenen Problematiken zu reagieren. Kleine und mittelständische Unternehmen haben Teile ihres digitalen Dokumentenmanagements jedoch aus Kostengründen an US-Unternehmen ausgelagert. Viele Daten – zum Beispiel aus der Buchhaltung – lagern dort in den USA gelegenen Rechenzentren. Soll zum Beispiel eine Lieferung in Auftrag gegeben werden, müssen zwangsläufig personenbezogene Daten fließen. Die Entscheidung der EuGH-Richter schränkt die vorher bestandene Handlungsfreiheit enorm ein.“

Hans-Günter Börgmann sieht die Entscheidung angesichts der Datenschutzverletzungen durch US-Behörden als nachvollziehbar an, auch angesichts der bald in Kraft tretenden EU-Datenschutzverordnung: „Die Kehrseite dieser Medaille sollte allerdings nicht negiert werden. Die durch das Urteil geschaffene Ist-Situation ist allenfalls eine Übergangslösung. Das Ganze kann nur funktionieren, wenn es auf europäischer und US-Seite gemeinsame Mindeststandards gibt. Denn was nützt es, wenn die EU-Datenschutzverordnung kommt, sich im Idealfall jeder EU-Staat daran hält, aber der Rest der Welt sein eigenes Süppchen in Sachen Datenschutz kocht? Die geplante Datenschutzverordnung wäre ein guter Anlass für die EU in einen internationalen Datenschutzdialog zu treten und eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Was Unternehmen in Deutschland nämlich derzeit brauchen ist Planungssicherheit. Diese kann zum Teil nur durch Rechtssicherheit erreicht werden.“

Das Safe-Harbor-Abkommen ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die es Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus einem EU-Staat an die USA zu übermitteln.

Seit dem Bestehen des Abkommens im Jahr 2000 sind etwa 5.500 amerikanische Unternehmen dem Abkommen beigetreten. Von Politikern und Datenschutzrechtlern wurde das Abkommen spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden kritisch betrachtet. Bereits im März 2014 stimmte das EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit für eine Aussetzung des Abkommens, was als Reaktion der Abgeordneten auf den NSA-Skandal gedeutet werden kann.

Iron Mountain ist ein Dienstleister für Lösungen im Bereich Informationsmanagement. Die mehr als 1.000 gesicherten Archivcenter des in 36 Ländern tätigen Unternehmens umfassen sechs Millionen Quadratmeter. Iron Mountain kümmert sich um die Archivierung, Sicherung, Verwaltung und Wiederherstellung von physischen und digitalen Firmenunterlagen, Daten und Datenträgern, um Organisationen bei der Compliance-gerechten Aufbewahrung ihrer Dokumente, der Reduzierung ihrer Lagerkosten und der effizienteren Nutzung ihrer Informationen zu unterstützen. 1951 gegründet, speichert und sichert Iron Mountain Milliarden von Informationen, darunter Geschäftsdokumente, Backup-Bänder, elektronische Akten und medizinische Daten. (sg)


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