30.11.1999 – Kategorie: Fertigung, IT, Marketing, eCommerce

Facebook breitet Schutzmantel über Mitglieder

Das Social Network Facebook will den Schutz seiner Mitglieder stärken. Wie das Unternehmen anlässlich seines fünften Geburtstages im offiziellen Firmenblog bekannt gegeben hat, wurden die Nutzungsbedingungen überarbeitet, um Missbrauch noch stärker vorzubeugen. So geht es dabei zum Bespiel um das Fälschen von Profilen und die Belästigung anderer Mitglieder. Wie Suzie White, Rechtsberaterin von Facebook, in dem Blog schreibt, handle es sich bei den Überarbeitungen in erster Linie um Punkte, die aber ohnehin offensichtlich seien. Die Richtlinien waren bereits zuvor in Kraft. Jetzt seien die Grundregeln jedoch nochmals deutlicher und verständlicher formuliert worden, so Facebook-Sprecher Barry Schnitt.

Die verschärften Nutzungsbedingungen sind aus Sicht von Datenschützern jedoch auch kritisch zu betrachten. „Ein groß;es Problem besteht darin, dass sich die Betreiber darüber bestimmte Zensurrechte vorbehalten. Ich halte den Versuch, in Communitys stärkere Kontrollen einzuführen, für eine Zensurmaß;nahme, die die Meinungsfreiheit gefährdet“, sagt Hans Zeger, Obmann der Arge Daten. Soziale Netzwerke wie Facebook, MySpace & Co dienten hauptsächlich der Selbstdarstellung. Niemand dürfe ernsthaft glauben, dass die Online-Profile die Realität widerspiegelten.

Sich beispielsweise unter dem Namen Barack Obama anzumelden und als Fan zu outen, müsse grundsätzlich möglich sein. „Erst wenn tatsächlich ein nachteiliger Namensmissbrauch erfolgt ist, der zur Rufschädigung führt, muss und soll der Betreiber schnellstmöglich reagieren und dem Fall nachgehen“, meint Zeger. Vorweg Kontrollmaß;nahmen zu setzen, widerspreche der freien Meinungsäuß;erung.

Auch von anderen Seiten kommt Kritik an Facebooks neuen Nutzungsbedingungen. So bemängelt etwa der Blogger Rax Lakhani, dass das Unternehmen nur halbherzig vorgehe. Denn das Anlegen von Profilen für Dritte werde zwar untersagt, Fanseiten für Markenprodukte oder Prominente durch private Nutzer seien aber trotzdem erlaubt. Facebook rechtfertigt dies damit, dass die Unternehmen in der Regel dankbar über diese Art von viralem Marketing seien und nur dann gegen die betreffenden Fanseiten und Gruppen vorgegangen werde, wenn es Beschwerden seitens der Firmen gebe.

An dieser Stelle wiederum führt Zeger einen weiteren Kritikpunkt an. „Gerade wenn es um tatsächlichen Missbrauch geht, wird von den Betreibern in der Regel noch nicht zufriedenstellend gehandelt.“ Oft seien die Kontaktmöglichkeiten unzureichend oder der Prozess bis zur Löschung von beanstandeten Profilen zu langsam. „Bei der Ausforschung von Einzeltätern muss eine bessere Zusammenarbeit erfolgen. Gerade hier gibt es nach wie vor Defizite“, so Zeger.

Info: http://www.facebook.com


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