02.09.2020 – Kategorie: IT

Freelancertum: Diese Fehler sollten Freiberufler bei ihrer Steuererklärung vermeiden

SteuererklärungQuelle: unsplash.com ©Markus Winkler

Der Traum von der Selbstständigkeit: Auf den ersten Blick bedeutet es eine ganze Menge Freiheit. Auf der anderen Seite gibt es jedoch eine Menge Papierkram, wie die Abgabe der Steuererklärung. Hier gilt es, einiges zu beachten und Fehler zu vermeiden.

Wenn man sein eigener Chef ist, kann es natürlich schon vorkommen, dass man an so viel denken muss, dass man vielleicht den ein oder anderen Termin verpasst. Das sollte zwar nicht passieren, lässt sich aber dennoch nicht immer vermeiden. Wenn man vergisst, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann das unter Umständen sogar teuer werden. Vor allem dann, wenn das Finanzamt eine Mahnung schicken muss, kommen Strafgebühren auf einen zu.

Fristen und Termine nicht verpassen

Wichtig ist hier, dass man sich eine Erinnerung einrichtet, die rechtzeitig Bescheid gibt, wenn die Steuererklärung fällig ist. Hierzu sollte man schon ein wenig Zeit einplanen. Allerdings hat man in der Regel diese Zeit auch. Seit dem Jahr 2019 ist es nämlich möglich, die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Am schnellsten funktioniert das übrigens online über das Onlineportal der Finanzverwaltung „Elster“.

Sollte man die Frist dennoch verpassen oder aus welchen Gründen auch immer nicht einhalten können, gibt es noch die Möglichkeit, eine Verlängerung zu beantragen. Allerdings muss man dazu einen triftigen Grund vorweisen können. Alternativ kann man die Steuererklärung noch an einen Steuerberater abgeben, der darf die Unterlagen bis zum 31. Dezember des Folgejahres einreichen. Besser ist es jedoch, sich die Deadline vorzumerken und einzuhalten.

Ausgaben ohne Belege angeben

Es ist eigentlich der Klassiker bei jeder Steuererklärung. Wenn man Ausgaben nicht belegen kann, bekommt man kein Geld zurück. Zwar gilt mittlerweile, dass man keine Belege mehr mitschicken muss, jedoch sollte man sie dennoch aufheben, falls das zuständige Finanzamt danach fragt. Wenn man sie dann nicht vorweisen kann, gibt es keine Rückzahlung für diese Posten.

Das ist besonders ärgerlich, wenn man beispielsweise als Freelancer ein Geschäftsessen mit einem Kunden bezahlt hat. Normalerweise würde man dafür etwa 70 Prozent der Kosten wieder zurückerhalten. Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass man, wenn möglich, auf Rechnung zahlt. Bei einer Barzahlung können manche Kosten nicht mehr abgesetzt werden.

Kosten für Versicherung falsch zugeordnet

Als Freiberufler kann man die Kosten für Versicherungen absetzen. Wer jedoch viele Versicherungen abgeschlossen hat, kann hier mit der Zeit leicht den Überblick verlieren. Hier kann die App CLARK helfen. Der Versicherungsmanager zeigt alle abgeschlossenen Policen übersichtlich auf einen Blick an. Gleichzeitig wird der aktuelle Versicherungsschutz überprüft, woraufhin man hin und wieder Verschläge zur Optimierung von den Experten bei CLARK bekommt. Bei Bedarf kann man sich dann telefonisch oder via Chat beraten lassen.

In der Steuererklärung gibt es eine ganze Reihe an Posten, in denen Versicherungen angegeben werden können. Das macht es gleichzeitig etwas komplizierter. Bei den Formularen muss nämlich unterschieden werden zwischen:

  • Vorsorgeaufwendungen: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Arbeitsrechtsschutz.
  • sonstige Vorsorgeaufwendungen: Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Werbungskosten: Private Berufshaftpflicht und Prämien.

Es ist verständlich, dass man hier leicht durcheinanderkommen kann und auf diese Weise Kosten für Versicherungen falsch zuordnet. Das hat allerdings zur Folge, dass der ein oder andere Euro, den man möglicherweise zurückbezahlt bekommen hätte, nun verloren ist. Bei Fragen kann man sich unter anderem an das zuständige Finanzamt wenden.

Private und geschäftliche Kosten werden vermischt

Ein Fehler, der ebenfalls sehr häufig gemacht wird, ist, dass private und geschäftliche Kosten nicht getrennt voneinander behandelt werden. Das ist oft aber nicht so einfach, wenn Freiberufler beispielsweise die meiste Zeit von zu Hause aus arbeiten. Ein Arbeitszimmer lässt sich im Prinzip von der Steuer absetzen. Allerdings muss man hier vorsichtig sein.

SteuererklärungQuelle: unsplash.com ©Kelly SikkemaQuelle: unsplash.com ©Kelly Sikkema

Der genutzte Raum gilt für das Finanzamt nämlich nur dann als Arbeitszimmer, wenn es ein eigenständiges Zimmer ist, das ausschließlich zum Arbeiten genutzt wird. Ein Schreibtisch im Wohn- oder Schlafzimmer aufgebaut ist, kann das nicht als Arbeitszimmer nicht abgesetzt werden. Allerdings hat man hier die Möglichkeit zumindest die benötigten Arbeitsmittel in der Steuererklärung anzugeben. Grundsätzlich sollte man gerade als Freiberufler darauf achten, Privates und Geschäftliches zu trennen, wo es nur geht. Transparenz ist der Schlüssel zum Erfolg im Umgang mit dem Finanzamt.

Ausgaben an der falschen Stelle angegeben

Hier verhält es sich ähnlich wie mit den Versicherungen. Denn auch für die Ausgaben selbst gibt es bestimmte Posten in den Formularen, die nicht immer korrekt ausgefüllt werden. Ein Beispiel: Werden etwa die Kosten für eine Schulung dort eingetragen, wo eigentlich die Werbungskosten stehen sollten, bekommt man kein Geld zurück. Auch wenn die Formulare nicht immer durchsichtig und verständlich sind, sind die Finanzämter in solchen Fällen doch rigoros.

Nach der Steuererklärung ist vor der Steuererklärung

Am besten ist es, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Wer es sich leisten kann, beauftragt einen Steuerberater, benutzt Apps, wie Taxfix oder nutzt die besten Hilfsmittel aus digitaler und echter Welt. Mit etwa Hilfe fällt es deutlich leichter den Durchblick zu behalten. Besonders wichtig ist, dass man sich Zeit dafür nimmt und nicht zu spät damit anfängt. So kann man sicher sein, dass sich möglichst wenige Fehler einschleichen. Hebt man zusätzlich noch alle Belege auf, steht einer Rückzahlung wohl nichts mehr im Weg.


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