Geladene Kunden nach dem Shopping von Händlern bald erwünscht
Kunden, die nach einer beendeten Shopping-Tour „geladen“ sind, stellen für Händler normalerweise kein wünschenswertes Ergebnis dar. Das wird sich nächstes Jahr ändern – zumindest hinsichtlich der Kundenfahrzeuge. Denn ab März 2020 tritt eine Regelung in Kraft, nach der bei Neubauten und Renovierungen an Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen ein Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stehen muss.
Kunden, die nach einer beendeten Shopping-Tour „geladen“ sind, stellen für Händler normalerweise kein wünschenswertes Ergebnis dar. Das wird sich nächstes Jahr ändern – zumindest hinsichtlich der Kundenfahrzeuge. Denn ab März 2020 tritt eine Regelung in Kraft, nach der bei Neubauten und Renovierungen an Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen ein Ladepunkt für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stehen muss.
Je früher sich Händler mit der Umsetzung beschäftigen, desto besser können sie den künftigen Herausforderungen begegnen und möglicherweise durch ihre Parkräume auch neue Einnahmequellen erschließen. Ziel der EHI-Initiative „E-Mobilität im Handel“ ist es, die Händler bei der Umsetzung zu unterstützen. In der aktuellen Studie „E-Mobilität im Handel 2019“ präsentiert das EHI Retail Institute den Status quo und liefert Hintergrundinformationen.
Zur richtigen Zeit am richtigen Ort
Seit 2017 wird der Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur von der Bundesregierung gefördert. Zum jetzigen Stand bieten 54 Prozent der befragten Händler mindestens eine Ladestation innerhalb ihres Filialnetzes an. Weitere 19 Prozent planen gegenwärtig E-Stationen, während 27 Prozent angeben, dass der Aufbau von Ladesäulen für sie nicht relevant ist. Bei letzterer Gruppe handelt es sich größtenteils um Filialen mit Innenstadtlage ohne eigene Parkplätze. Generell ist für 73 Prozent der Befragten der Standort des Marktes ausschlaggebendes Kriterium für die Implementierung einer Ladestation. Nur für 15 Prozent zählt die Anzahl der Kunden bei der Standortauswahl und zwölf Prozent geben den Umsatz des Marktes als Hauptkriterium an.
Der Kunde an der Säule
67 Prozent der Händler stellen ihren Kunden den Ladestrom für ihr E-Auto kostenlos zur Verfügung. Weitere zwölf Prozent machen dies abhängig von den jeweiligen Standorten der Filiale und 21 Prozent bitten den Kunden an der Säule zur Kasse. „Aktuell ist es für die Händler aufgrund der aufwändigen Abrechnung das Einfachste, den Strom zu verschenken“, erklärt Laura Fleischmann, Projektleiterin E-Mobilität. „Wir gehen jedoch davon aus, dass mittelfristig immer weniger Händler den Strom kostenfrei abgeben werden.“
Um die Station zu nutzen, können Kunden die Ladesäule mit einer entsprechenden RFID-Ladekarte oder über eine App freischalten. Dabei ist insbesondere die RFID-Karte mit 90 Prozent besonders beliebt. Jeder zweite Händler akzeptiert auch eine App zur Freischaltung der Säule. Das Whitepaper „E-Mobilität im Handel 2019“ steht ab sofort kostenfrei im EHI-Shop und auf der Webseite der EHI-Initiative „E-Mobilität im Handel“ zum Download bereit.
Zur Studie: Die Befragung erfolgte branchenübergreifend und somit ist die Stichprobe hinsichtlich Sortiment, Standort sowie Größe heterogen und umfasst Supermärkte, Discounter, Drogerie- sowie Baumärkte oder auch Warenhäuser. Es beteiligten sich 63 Handelsunternehmen, die 33.000 Filialen repräsentieren. Die Studie basiert auf einer schriftlichen Befragung, die im Februar 2019 insbesondere unter den großen Handelsfilialisten im deutschsprachigen Raum durchgeführt wurde. (sg)
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