14.12.2010 – Kategorie: eCommerce

Gerichtsurteil schafft Klarheit beim Online-Brillenhandel

Ein Urteil des Landgerichts Köln schafft jetzt Klarheit beim Online-Handel mit Brillen. Anhängig war eine Klage des deutschen Zentralverbandes der Augenoptiker (ZVA) aus dem Herbst 2010. Dieser hatte sich gegen die Werbeaussage einiger Online-Händler verwehrt, sie böten erstklassige Optiker-Qualität.

In Wirklichkeit verfügen die Anbieter jedoch über keine Optiker-Kompetenz, sondern importieren ihre Ware im Wesentlichen aus Fernost. Angesichts dessen hatte das Landgericht Köln bereits Ende November 2010 in einer mündlichen Verhandlung die Werbeaussage als unlauter gekennzeichnet; die Entscheidung wird für den 1. Februar 2011 erwartet.

Für den Internet-Handel mit Brillen hat dies große Bedeutung, denn damit trennt sich künftig die Spreu vom Weizen. Die meisten Internethändler versuchen bislang, die hohe Zufriedenheit der Kunden mit den stationären Augenoptikern für ihr Geschäft zu nutzen, indem sie fälschlicherweise Augenoptiker-Qualität für ihre Internetbrillen beanspruchen – eine Aussage, die fortan so nicht mehr getroffen werden darf, da sie ein in der Regel falsches Bild zeichnet. Für Netzoptiker aus Limburg ist das Gerichtsurteil ein Durchbruch: Als einziger der großen Online-Brillenhändler fertigt Netzoptiker seine Brillen in der eigenen deutschen Meisterwerkstatt durch staatlich geprüfte Augenoptiker und -meister. Verwendet werden nur Brillengläser deutscher Markenhersteller. Netzoptiker ist sowohl Mitglied der deutschen Augenoptiker-Innung wie auch des ZVA.

Dirk Meier, Geschäftsführer von Netzoptiker und geprüfter Augenoptikermeister: „Im Gegensatz zu unseren großen Wettbewerbern, die im Wesentlichen aus Fernost importieren und keine eigene Schleifwerkstatt haben, ist der Online-Handel mit Brillen bei Netzoptiker aus unserem Stammgeschäft in Limburg heraus entstanden. Wir verfügen daher über die komplette handwerkliche Kompetenz und verkaufen ausschließlich in Deutschland gefertigte Ware.“  Netzoptiker hat darüber hinaus als erster technische Innovationen wie die virtuelle „Online-Anprobe“ etabliert, die den Einkauf erleichtern; dabei kann der Käufer die Brille mit Hilfe eines digitalen Fotos vorab am eigenen Gesicht testen. Diese Faktoren waren auch ausschlaggebend für den Einstieg des VC-Investoren Credit Agricole Private Equity Anfang 2010.

Beim Internet-Handel mit Brillen haben die Kunden die Auswahl zwischen einer Fülle an Angeboten. Viele traditionelle Optiker haben neben ihrem Ladenverkauf den Internet-Handel als zweiten Vertriebsweg entdeckt und verkaufen ihre Brillen mittlerweile auch über den eigenen Online-Shop. Da hier jedoch in der Regel eine starke Vertriebsstruktur fehlt, muss der Kunde mit langen Wartezeiten rechnen. Im oberen Marktsegment konnten sich nur wenige Anbieter etablieren, unter denen Netzoptiker, so das nun verkündete Urteil, der einzige richtige Fachaugenoptiker ist.

Näheres zur Klage des ZVA unter:  http://www.optikernetz.de/Optikernetz/news/news/101125_brille24.php


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