12.02.2020 – Kategorie: Handel
Gesetz zur Retouren-Vernichtung – weshalb das nicht ausreicht!
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Vernichtung noch intakter Waren aus Retouren verhindern soll. Genaue Details müssen noch geklärt werden. Aber wird das Problem dadurch wirklich gelöst? Von Christiane Manow-Le Ruyet
- Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Retouren-Vernichtung im Onlinehandel beschlossen.
- Jede sechste Online-Bestellung geht zurück und ein großer Teil davon wird weggeschmissen.
- Dennoch löst das Gesetz zur Retouren-Vernichtung das Problem nicht vollständig.
Händler sollen künftig, nach dem Willen der Regierung, keine Retouren aus dem Online-Handel mehr vernichten. Und wenn, dann nur noch in Ausnahmefällen, etwa falls die Ware verdorben oder kaputt ist. Damit soll verhindert werden, intakte Produkte wegzuwerfen. Noch ist nicht klar, welche Händler das betrifft und in welchem Umfang. Geht es nach Umweltministerin, Svenja Schulze, sollen Händler künftig verpflichtet werden zu katalogisieren, ob sie intakte Waren entsorgen und wie viele.
Retouren-Vernichtung: Löst Gesetzesentwurf das Problem?
Vielleicht ist es löblich, wenn sich die Politik in Sachen Retourenaufkommen einmischt und per Gesetz die Retouren-Vernichtung von wiederverwendbaren Waren verbieten will. Doch geht dies wirklich weit genug? Entstehen Retouren nicht an einer ganz anderen Stelle?
Retouren entstehen im Online-Shop
Wer sich die Verkaufspolitik von Online-Händlern anschaut, ist nicht überrascht: Es geht in erster Linie darum, möglichst viele Waren zu verkaufen. Um das zu erreichen, gilt ein großzügiges Rückgaberecht, das 30 Tage oftmals um ein Vielfaches überschreitet. Das ist toll für den Kunden – für die Umwelt und letztendlich für den Online-Händler jedoch nicht. Manche Onlineshop-Betreiber haben dies bereits zu spüren bekommen und rudern zurück. Sie agieren in Punkto Rückgaberecht restriktiver und appellieren an das Umweltbewusstsein der Online-Shopper. Doch der Kunde pocht auf ein Gratis-Rückgaberecht. Kein Wunder, wurde ihm das jahrelang als besonderer Service verkauft.
Retouren-Vernichtung: Verkürztes Rückgaberecht soll helfen
Ein verkürztes Rückgaberecht ist eine Maßnahme das Retourenaufkommen im E-Commerce und damit der Vernichtung intakter Ware entgegenzutreten. Gerade aber im Fashion-Bereich ist das wohl nur Tropfen auf den heißen Stein. Das Problem liegt ganz woanders: Nämlich bei den ungenormten Konfektionsgrößen. Jeder Hersteller kann Größen auslegen, wie er möchte. Da entspricht beispielsweise die Frauengröße 38, mal Größe 40 oder auch 36. Bei Männergrößen ist es das Gleiche. Für den Kunden ist es deshalb schwer, online die passende Größe auszuwählen. Und was passiert? Klar das gleiche Kleidungsstück wird zwei- oder dreimal bestellt. Schließlich weiß der Kunde nicht, welches passt, probiert drei und schickt zwei zurück. Retouren sind also vorprogrammiert.
Hier ist die Regierung ebenfalls gefragt, Abhilfe zu schaffen und Kleidergrößen zu vereinheitlichen. Das könnte das Retourenaufkommen nachhaltig senken, schon bevor es überhaupt entsteht.
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Retouren-Vernichtung: Spenden statt wegschmeißen
Ebenso verhält es sich mit der Spendenbereitschaft von Retouren. Auch das wäre eine Alternative: Anstatt Retouren zu vernichten, könnten sie sozialen Einrichtungen gespendet werden. Bis jetzt gestaltet sich das jedoch schwierig, da trotzdem die 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Da ist es oftmals günstiger Retouren einfach zu vernichten. Eine weitere Stellschraube, an der die Bundesregierung drehen könnte, um Retourenvernichtung einzudämmen.
Das e-commerce magazin hat sich zum Thema Retouren ausführlich mit Dr. Björn Asdecker von der Uni Bamberg unterhalten und mit ihm über die Problematik Retourenaufkommen gesprochen. Er reforscht mit seinem Team das Retourenaufkommen und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen den Retourentacho.
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Christiane Manow-Le Ruyet ist Chefredakteurin des e-commerce magazin.
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