Nach fast zweijähriger Vorbereitung steht Google kurz vor der Einführung des Dienstes Street View in den 20 größten Städten Deutschlands. In dieser Zeit hat sich das Unternehmen mit den deutschen Datenschutzbehörden kontinuierlich über die Ausgestaltung des Dienstes unter besonderer Beachtung des Schutzes der Privatsphäre der deutschen Bevölkerung verständigt.
Google hatte sich im Zuge dessen nach eigenen Angaben zu Maßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgehen und den besonderen Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden Rechnung tragen. So wird unter anderem seit April 2009 die Möglichkeit des vorherigen schriftlichen Widerspruches gegen die Abbildung eines Hauses/Wohnung noch vor dem Start des Dienstes angeboten. Dies wurde in dieser Woche um ein zusätzliches Internet-Angebot zur Übermittlung von Widersprüchen ergänzt.
Ungeachtet dessen besteht auch nach Start von Street View wie in allen anderen Ländern die unbefristete Möglichkeit der Unkenntlichmachung von Bildern durch eine in Street View integrierte Funktion.
Google hat dem – in Vertretung für alle Datenschutzbehörden Deutschlands mit Street View befassten – Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit heute zudem bestätigt:
-dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden bzw. Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden.
-dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten.
-dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt.
dass die Daten – wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt – im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden.
-dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann.
Weitere Informationen zu Street View: Street View-Informationsseite für Vorabeinsprüche: www.google.com/streetview