21.05.2019 – Kategorie: Handel, IT, Management

Großes Interesse an Lieferungen per Drohne

drohne_gerd_altmann_pixabay

Ob in der Logistik, beim Sport und in der Freizeit: Die potenziellen Einsatzbereiche für Drohnen sind vielfältig – und für viele Bundesbürger offenbar reizvoll. So könnte sich jeder Zweite vorstellen, Medikamente und andere Einkäufe per Drohne liefern zu lassen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bitkom hervor.

Ob in der Logistik, beim Sport und in der Freizeit: Die potenziellen Einsatzbereiche für Drohnen sind vielfältig – und für viele Bundesbürger offenbar reizvoll. So könnte sich jeder Zweite vorstellen, Medikamente und andere Einkäufe per Drohne liefern zu lassen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Bitkom hervor.

57 Prozent der Befragten würden Drohnen dafür nutzen, sich Medikamente liefern zu lassen, beispielsweise an entlegene Orte auf dem Land oder zu Inseln. Auch die Lieferung von Einkäufen per Drohnen findet Zustimmung: Knapp die Hälfte der Bundesbürger (49 Prozent) würde Drohnen auf jeden Fall nutzen oder kann sich dies zumindest vorstellen, wenn es darum geht, sich Einkäufe nach Hause liefern zu lassen.

„Warenlieferungen per Drohne wurden bis vor kurzem noch von Vielen als schlechter Scherz abgetan. Mittlerweile wird an entsprechenden Zukunftslösungen geforscht und gefeilt“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Logistikdrohnen werden auch in Zukunft keinen Kühlschrank liefern und sind sicher nicht für jede Ware die Lieferlösung schlechthin. Für kleine, leichte und besonders eilige Produkte müsste sich aber aus rein technischer Sicht schon heute kein Transporter oder Vieltonner mehr durch die verstopften Straßen der Innenstädte quälen.“

Drohnen in der Freizeit nutzen

48 Prozent der Befragten würden ihre Drohne gern für Fotografie- und Videoaufnahmen von Landschaft und Natur nutzen. 27 Prozent haben Interesse an der Nutzung als Spielzeug, 24 Prozent würden mit Drohnen gern die Nachbarschaft erkunden und 21 Prozent möchte mit Drohnen sportliche Rennen fliegen. „Nach Industrie und Profi-Fotografen entdecken nun auch zunehmend die Verbraucher den Reiz von fliegenden Kameras. Luftaufnahmen waren noch nie so günstig und einfach zu bekommen“, sagt Rohleder. „Sein Interesse an Nachbars Haus sollte man im Griff haben. Selbstverständlich ist verboten, bei den Nachbarn übers Grundstück zu fliegen oder aus der Höhe Aufnahmen vom Garten oder gar den Innenräumen zu machen. Nicht alles, was technisch geht, ist auch erlaubt.“

Bei der Nutzung von Drohnen gibt es einige Regeln zu beachten. So besteht für alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 250 Gramm eine Kennzeichnungspflicht, um im Schadensfall den Halter schnell feststellen zu können. Für den Betrieb von Drohnen ab zwei Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis, also eine Art Flugführerschein, erforderlich. Sämtliche Regelungen hierzu sind in der Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums zu finden. 

Der digitale Wandel mit seinen Chancen und Herausforderungen für die Luftfahrtbranche ist auch das Thema der vierten Bitkom Digital Aviation Conference, die am 6. Juni 2019 in Berlin mehr als 300 Entscheider aus der Luftfahrtindustrie, Digitalwirtschaft, Politik und Wissenschaft zusammenbringen wird. Als Mitausrichter des Innovationspreises der Deutschen Luftfahrt (IDL) findet die diesjährige Auszeichnung der Preisträger im Rahmen der Digital Aviation Conference statt. Thomas Jarzombek, der Luft- und Raumfahrtkoordinator der Bundesregierung, ist Schirmherr des Innovationspreises und begleitet auch die Preisverleihung am Nachmittag in der Kalkscheune.

Zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Bundesbürger ab 16 Jahren telefonisch befragt. Die Frage lautete: „Für welche der folgenden Zwecke würden Sie gerne Drohnen nutzen beziehungsweise in Anspruch nehmen?“ (sg)


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