14.09.2020 – Kategorie: Recht
GWB-Digitalisierungsgesetz bringt Wettbewerbsbeschränkungen für Google & Co.
Die Bundesregierung hat dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes zugestimmt. Mit der Novelle sollen die Wettbewerbsregeln für Internetkonzerne verschärft und der Mittelstand entlastet werden.
Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll marktbeherrschenden Internetgiganten wie Google, Amazon und Facebook Wettbewerbsbeschränkungen auferlegen. Denn wichtige Märkte sind bereits in der Hand von einem Konzern oder werden von einigen wenigen Konzernen beherrscht. Sie üben eine enorme Kontrolle über Daten, App-Stores, Online-Infrastrukturen und Online-Marktplätze aus.
Es liegt in ihrer Hand, den Zugang zu milliardenschweren Märkten zu gewähren oder zu verwehren, weil sie aufgrund ihrer Marktmacht und Intermediationsmacht eine „Torwächter“-Position innehaben. Ganze Dienstleistungs- und Wirtschaftssparten werden zunehmend monopolisiert zulasten des stationären Handels und der kleinen und mittleren Unternehmen.
Gesetzesnovelle gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Dieser Entwicklung soll das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz entgegenwirken, genauer gesagt, der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen“. Diesem, vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf, hat die Bundesregierung heute zugestimmt.
„Die Digitalisierung verändert Geschäftsmodelle, Märkte und die wirtschaftlichen Machtverhältnisse immer schneller. Die Corona-Pandemie hat uns noch einmal vor Augen geführt, wie die Bedeutung von digitalen Geschäftsmodellen gewachsen ist und weiter wächst. Mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz reagieren wir darauf“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
„Große marktbeherrschende Digitalunternehmen werden einer verschärften Missbrauchsaufsicht unterworfen. Wir schaffen die Möglichkeit, dass das Kartellamt mit einstweiligen Maßnahmen schneller reagieren kann – denn wenn ein Markt erst einmal verteilt ist, nützt es einem herausgedrängten Unternehmen nach Jahren nichts mehr, wenn ein Verstoß eines jetzt dominierenden Wettbewerbers festgestellt wird. Mittelständische Unternehmen werden zudem bei der Fusionskontrolle entlastet und sie erhalten mehr Rechtssicherheit, damit sie die Chancen der Digitalisierung nutzen können“, so Altmaier weiter.
Vorgaben des Koalitionsvertrags werden befolgt
Mit der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen werden insbesondere Vorschläge einer vom BMWi beauftragten Studie zur „Reform der Missbrauchsaufsicht“ sowie die Arbeit der „Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ aufgegriffen. Die im GWB-Digitalisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen setzen zudem Vorgaben des Koalitionsvertrags um. Der Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
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