05.07.2022 – Kategorie: Marketing
Hohe Strafe für Influencer-Streaming
Influencer:innen teilen ihr Leben heute weltweit – oft auch live – mit tausenden Zuschauer:innen. Gerade beim Live-Streaming gibt es für sie rechtlich einiges zu beachten.
Der 26-jährigen Influencerin So Mei-Yan drohen eine hohe Geld- und mehrjährige Haftstrafe. Grund dafür sind unter anderem illegale Glückspiel-Streams. Das Beispiel zeigt, dass nicht nur beim Livestreaming von Glücksspiel einige rechtliche Dinge zu beachten sind. Vielmehr arbeiten etliche Online-Shop-Betreiber heute mit Influencer:innen zusammen. Für sie gilt es, genau nachzuforschen, mit wem sie sich auf eine Kooperation einlassen. Denn selbst, wenn die Anzahl der Follower anfangs einladend aussehen mag, können Imageschäden schwerer wiegen als potenzielle Umsatzsteigerungen durch eine größere Reichweite.
Die Hintergründe der Situation
Die Hongkonger Polizei, so berichtete es die South China Morning Post, verhaftete im Februar 2022 die bekannte Influencerin So Mei-Yan in ihrem Haus in Cheung Sha Wan im Hongkonger Stadtteil Kowloon. Der Grund: Die angebliche Teilnahme an illegalem Online-Glücksspiel und Werbung für Online-Sportwetten. Der Influencerin drohen bis zu sieben Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe. Derzeit befindet sie sich allerdings frei auf Kaution.
Die 26-Jährige, die auch als Cry So oder So Miu-Miu bekannt ist, befindet sich auf rechtlich heißem Terrain. Berichten zufolge besuchte sie mindestens eine ausländische Online-Glücksspiel-Website, die nicht namentlich genannt wurde. Die Website bietet eine Reihe bekannter Glücksspiele an, darunter Blackjack, Roulette und einige andere Spiele.
Hier gab die Influencerin, die auch als Kosmetikverkäuferin arbeitet, angeblich in einem einzigen Monat bis zu 300.000 HK$ (knapp 36.000 Euro) für den Besuch der Website aus. Erschwerend kam hinzu, dass So Mei-Yan Berichten zufolge zusätzlich für Online-Sportwetten warb. Darauf steht noch eine härtere Strafe als auf Online-Glücksspiele. Grundsätzlich stehen auf illegale Glücksspiele in Hongkong bis zu neun Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 30.000 HK$ (ca. 3600 Euro). Werbung für das Buchmachergewerbe und Sportwettenanbieter wird hingegen mit einer Geldstrafe von 5 Millionen HK$ (ca. 610.000 Euro) geahndet. Außerdem drohen in diesem Falle bis zu sieben Jahre Gefängnisstrafe.
Viele Streamer:innen bewerben in ihren Streams Produkte, da dies besonders jüngere Zuschauer zu Käufern werden lässt. Auch So Mei-Yan war für derlei Streams bekannt. Jetzt wird ihr unter anderem vorgeworfen, sie habe illegal für Glücksspiel geworben. Hätte die Influencerin reflektiert, dass sie mit Konsequenzen für ihre Aktivitäten rechnen dürfte, hätte sie ihre virtuellen Reisen in die Glücksspiel-Gefilde wohl nicht auf ihren Social-Media-Seiten hochgeladen. Denn genau diese Entscheidung wurde ihr letztlich zum Verhängnis.
So Mei-Yan und ihre Geschichte ist allerdings nur ein Beispiel für illegale Aktivitäten bekannter Influencer:innen. Manche von ihnen bewegen sich wissentlich auf dünnem Eis und riskieren bewusst, für illegale Aktivitäten sanktioniert zu werden. Andere wiederum bekommen hart zu spüren, dass es im Internet besonders wichtig ist, sich über Gesetze und Rechte umfassend zu informieren, bevor bestimmten Tätigkeiten nachgegangen wird.
Weitere Fälle von illegalen Machenschaften durch Influencer
Dass Influencer:innen immer wieder in Skandale verwickelt werden, die nicht selten auch mit Shitstorms einhergehen, zeigt jüngst der Fall um Fynn Kliemann. Der deutsche YouTuber, Musiker und Influencer ist eigentlich für seine lockere Art und gleichzeitig seine vermeintlich korrekte Einstellung zu seiner Arbeit bekannt. Produkte, die er in seinem Onlineshop verkauft, werben für ihre Nachhaltigkeit. Es geht um organische und recycelte Rohstoffe, kurze Transportwege innerhalb Europas, faire Arbeits- und Lebensbedingungen, nachhaltiges Verpackungsdesign und so weiter.
Der Journalist und Satiriker Jan Böhmermann wirft Kliemann in einem Beitrag des Neo Magazin Royale im ZDF nun aber vor, Etikettenschwindel betrieben zu haben. Kliemann habe während der Corona-Pandemie wissentlich Masken über seinen Shop vertrieben, die angeblich aus Bangladesch und nicht, wie behauptet, aus Portugal stammten. Kliemann wiederum hat sich bereits zu den Betrugsvorwürfen geoutet und behauptet, über seinen Shop lediglich Masken vertrieben zu haben, die aus Europa stammten. Er hätte aber wissen und sehen können, dass seine Vertriebspartner auch Masken aus Bangladesch orderten und dies besser kommunizieren oder gar kritisieren können. Zumindest, so Kliemanns Aussage in seinem Statement, sei Kritik hieran gerechtfertigt.
Mehrere Unternehmen und Organisationen, die Masken von Kliemann und dessen Geschäftspartner Global Tactics bezogen haben, prüfen nun juristische Schritte. Dass der Influencer vermutlich also mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, ist mehr als wahrscheinlich. In diesem Fall konnten Unternehmen und Onlineshops, die sich auf eine Zusammenarbeit mit dem Influencer einließen, nicht ahnen, welchen Ausgang das Geschäft mit den Masken nehmen würde. Dennoch zeigt das Beispiel, wie wichtig es ist, selbst bei Kooperationen mit vermeintlich seriösen oder gar vorbildhaften Influencer:innen Details zu gemeinsamen geschäftlichen Tätigkeiten einzuholen. Eine doppelte Prüfung lohnt sich auch dann, wenn die Influencer:innen auf den ersten Blick einen zuverlässigen Eindruck hinterlassen.
China: Ein Beispiel für kriminelle Live-Streamer
In naher Vergangenheit hatten diverse andere Influencer:innen schon mit solchen Konsequenzen zu leben. Genannt sei etwa die chinesische Live-Streamerin Huang Wei, bekannt als Viya. Sie wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1,34 Mrd. Yuan (ca. 190 Millionen Euro) verurteilt.
Die Internet-Berühmtheit mit mehreren Millionen Followern nutzte ihre Reichweite, um eine Vielzahl von Produkten zu verkaufen. Sie ist in China gar als „Live-Streaming-Queen“ bekannt und verkaufte über die Onlineshopping-Plattform „Taobao“ alles von Nudeln bis hin zum kommerziellen Start einer echten Rakete verkauft. Aufgrund ihrer großen Bekanntheit wurde Viya vom Time Magazine sogar in die Liste der 100 einflussreichsten Persönlichkeiten des Jahres 2021 aufgenommen.
In China sind Live-Streams so populär wie nirgends sonst auf der Welt
Die Behörden in Hangzhou warfen der Streamerin Ende 2021 vor, zwischen 2019 und 2020 ihr persönliches Einkommen sowie andere finanzielle Vergehen verheimlicht zu haben. Viya entschuldigte sich in einem Beitrag auf ihrem Weibo-Konto (Weibo = größter chinesischer Mikroblogging-Dienst) und sagte, es tue ihr zutiefst leid. Sie akzeptiere die von den Steuerbehörden verhängte Strafe voll und ganz.
Der Zeitung Global Times zufolge soll ihre Strafe als „Warnung für andere“ dienen. In den letzten Monaten gab es jedoch Anzeichen dafür, dass China sich um eine Reform der Branche bemüht. Aktuell hat China hat die größte Live-Streaming-Industrie der Welt. In dem Land gibt es mehr als 400 Millionen Blogger und Video-Blogger.
Schon im November 2021 wurde es Online-Influencer:innen etwa verboten, Aktien online zu bewerben. Über 88 Prominente wurden wegen Live-Streaming-Inhalten verwarnt. Zwei weitere bekannte Live-Streamerinnen, Zhu Chenhui und Lin Shanshan, wurden zu Geldstrafen in Höhe von knapp zehn Millionen Euro beziehungsweise vier Millionen Euro verurteilt und ihre Weibo-Konten wurden, wie auch jenes von Viya, vollständig gelöscht.
Was beim Live-Streaming rechtlich zu beachten ist
Gerade das Live-Streaming kann für Influencer:innen auch in Deutschland zu Problemen führen. Es gibt eine Menge Dinge, die rechtlich zu beachten sind. Wer mit dem Live-Streaming noch keinerlei Erfahrung hat, ist gut damit beraten, sich im Vorhinein alle Regularien genau anzuschauen. Denn ein Smartphone, ein Account bei einer Live-Streaming-Plattform und eine Internetverbindung sind in den meisten Fällen vorhanden oder können schnell eingerichtet werden. Bevor man mit dem Streaming loslegt, sollten aber die wichtigsten, bestehenden Gesetze hierzu nicht vergessen werden.
Die Rundfunklizenz
Für das Live-Streaming in Deutschland benötigen Streamer:innen unter Umständen eine Rundfunklizenz. Wird ein Streaming-Kanal als Rundfunksender eingestuft, darf er ohne diese Lizenz nicht streamen. Doch in welchem Fall handelt es sich um einen Rundfunksender? Rundfunksender, das klingt zunächst nach Radiosender. Rundfunk als Begriff taucht etwa auch in Artikel 5 des Grundgesetzes auf. Hier wird beschrieben, dass die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film gewährleistet werden. Rundfunk meint hier eben nicht nur Radiosender, sondern lineare Informations- und Kommunikationsdienste, die sich an die Allgemeinheit richten.
Es gibt vier entscheidende Kriterien, die ein Internet-Angebot, wie das Streaming von Influencer:innen als Rundfunk gelten lassen. Entscheidend sind dabei verschiedene Paragraphen und Abschnitte des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien, des Rundfunkstaatsvertrages.
- Beim Live-Stream handelt es sich um einen lineares Sendeformat (§ 2 Abs. 1 S. 1 RStV),
- Mit dem Live Stream werden theoretisch mehr als 500 Personen gleichzeitig erreicht (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 RStV),
- Die Inhalte des Live-Streams sind journalistisch-redaktionell gestaltet (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 RStV)
- Die Inhalte werden nach einem Sendeplan im Rahmen einer zeitlich geordneten Folge veröffentlicht (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 RStV).
Aus verschiedenen Gründen treffen die ersten drei Kriterien auf fast jeden Live-Stream zu. Beim vierten Kriterium hingegen sieht es etwas anders aus. Wenn Streamer:innen einen festen Sendeplan nutzen und diesen etwa über ihre Homepage oder Social Media teilen und somit ihre genauen Streaming-Zeiten ankündigen, verfolgen sie damit einen ebensolchen Sendeplan. Sie sind dann fast immer dazu gezwungen, eine Rundfunklizenz zu beantragen. Wer hingegen lediglich in sporadischen und unregelmäßigen Abständen oder etwa zu einem bestimmten Anlass streamt, benötigt in der Regel keinen Sendeplan. Wer regelmäßig streamt und seine Streaming-Zeiten auch veröffentlicht, verfügt über eine Art Sendeplan. In den meisten Fällen wird für derlei Streams dann eine Rundfunklizenz benötigt.
Die Lizenz der GEMA
Gerade Neulinge im Bereich des Videostreaming nutzen oft, ohne darüber nachzudenken, bestimmte Musikstücke, die sie während der Live-Streams laufen lassen. Allerdings benötigen sie dafür die offiziellen Lizenzen. Sollten entsprechende Musiker:innen nicht bei der GEMA gemeldet sein, müssen sie oder ihre Plattenfirmen direkt angefragt werden, ob die Musikstücke verwendet werden dürfen.
Für alle GEMA-pflichtigen Musikstücke gilt hingegen, dass Streamer:innen eine GEMA-Lizenz benötigen, um sie während der Streams abspielen zu dürfen. Allerdings gibt es einige Plattformen, wie YouTube, Facebook, Twitch und Twitter, mit denen die GEMA bereits pauschale Lizenzverträge abgeschlossen hat. Das bedeutet, dass Streamer:innen für den Live Stream keine extra Lizenz benötigen. Wer allerdings seine Live Streams aufzeichnet, um sie anschließend zum normalen Abruf auf der eigenen Homepage oder etwa auf YouTube hochzuladen, braucht genau dafür wiederum eine eigene GEMA Lizenz.
Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte
In vielen Live Streams kommen fremde Personen vor. Wie auch beim klassischen Filmen sowie bei der Fotografie gilt allerdings das Recht am eigenen Bild, das dafür sorgt, dass Streamer:innen bei Live-Streams einige Dinge beachten müssen:
- So darf etwa eine Liveübertragung von Personen,ohne deren Einwilligung nicht erfolgen, insofern diese eindeutig zu erkennen sind.
- Besonders vorsichtig sollten Streamer:innen beim Filmen und Übertragen von Kindern sein. Denn hierfür ist walten stets das Einverständnis der Eltern und ab 12 Jahren zusätzlich noch die Einwilligung des gefilmten Kindes notwendig.
- Geheime Liveübertragungen von Personen sind selbstverständlich vollkommen verboten.
- Beim Filmen von Unfällen und Katastrophen ist wiederum zum Beispiel unbedingt darauf zu achten, dass weder die Opfer, die Helfer noch sonstige Beteiligte zu erkennen sind. Auch hier gilt: Nur mit deren direktem Einverständnis dürfen sie live gezeigt werden.
- Das Hausrecht von Museen, Zoos oder ähnlichen Einrichtungen ist ebenfalls zu beachten. Sowohl das Filmen als auch das Fotografieren sind hier nicht selten individuell reglementiert.
- Wer Personen in der Öffentlichkeit filmt, muss diese vorher um Erlaubnis fragen. Zumindest dann, wenn diese eindeutig identifizierbar sind.
Bekannte und berühmte Personen übrigens dürfen, solange sie in der Öffentlichkeit gefilmt wurden, meist in Live-Streams ohne deren Einwilligung gezeigt werden. Auch bei Versammlungen etwa, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen kann live gestreamt werden – unter der Voraussetzung, dass keine einzelnen Personen aus der Masse herausgepickt und im Rampenlicht präsentiert werden.
Urheberrechte sind beim Live-Streaming ebenfalls zu beachten. Wenn Streamer:innen etwa Pay-TV Angebote oder sonstige urheberrechtlich geschützten Dateien wie Kinofilme aus dem Kino übertragen, begehen sie damit Urheberrechtsverletzungen. Gleiches gilt für Fotos, Bilder oder sonstige Kunstwerke, die im Live-Stream prominent in Szene gesetzt werden, ohne dass dafür die notwendige Einwilligung vom Urheber eingeholt wurde. Natürlich beschränken sich diese Gesetze lediglich auf Werke, die noch urheberrechtlich geschützt sind.
Worauf Onlineshops bei Kooperationen Wert legen sollten
Die vorangegangenen gesetzlichen Rahmenbedingungen des Live-Streamings zeigen, dass sich Influencer:innen genau mit der Materie beschäftigen müssen, um bei ihren Streams jegliche Rechte zu wahren. Da es immer wieder zu Zwischenfällen kommen kann, sollten Onlineshops, die mit Influencer:innen zusammenarbeiten einige Punkte bedenken und abwägen, ob sich eine solche Kooperation lohnt.
Grundsätzlich haben viele Inlfuencer:innen eine sehr große Reichweite und genießen oft auch das Vertrauen ihre Follower. Bewerben sie einen Onlineshop oder Produkte eines Shops, ist die Chance groß, dass Follower auch diesen Produkten Vertrauen schenken und sie mitunter direkt bestellen werden. Denn Influencer:innen sind Vorbilder – und viele Fans fühlen sich ihren Vorbildern näher, wenn sie sich mit ähnlichen Dingen umgeben.
Die Follower vieler Influencer:innen sind wiederum nicht selten einer ganz bestimmten Gruppe zuzuordnen. Das kann eine bestimmte Altersgruppe sein, aber auch ein bestimmter Typ von Sportfan – etwa im Bereich Fitness und Muskelaufbau. So sprechen Influencer:innen mitunter viele Menschen an, die Zielgruppe sollte dabei aber bestenfalls genau jener des eigenen Online-Shops entsprechen.
Form des Marketing festlegen
Nicht alle Influencer:innen bewerben einen Online-Shop oder gezielte Produkte daraus so, dass es im Sinne der Shop-Betreiber ist. Denn manche der Stars der sozialen Medien sind tatsächlich Expert:innen auf einem Gebiet oder werden von ihren Followern als solche angesehen. Um diesen Status zu halten, loben sie Produkte nicht nur, sondern kritisieren sie mitunter auch offen. Online-Shop-Betreiber sollten sich also gut informieren, welche Form des Marketings kooperierende Influencer:innen betreiben. Bei guter Kommunikation beiderseits sollte aber klar werden, in welcher Form hier geworben wird.
Wie das eingangs erläutere Beispiel von So Mei-Yan verdeutlicht haben sollte, ist bei Kooperationen mit Influencer:innen außerdem gezielt auch auf sensible Inhalte wie Glücksspiel und Ähnliches zu achten. Denn hier werden wissend oder unwissend gerne gesetzliche Grenzen ausgelotet oder gar überschritten. Das kann für die Influencer:innen selbst wirtschaftliche Konsequenzen haben und nicht nur ihrem eigenen Image, sondern auch dem all ihrer Kooperationspartner schaden.
Die Glücksspiel-Lage in Deutschland
In einigen Ländern ist (Online-)Glücksspiel verboten, in anderen ist es legal und wieder in anderen ist es zumindest streng reglementiert. Hiermit sollte man sich als Influencer:in gut auskennen, um nicht in rechtliche Fallstricke zu geraten. Online-Shop-Betreiber wiederum sollten nur mit Influencer:innen zusammenarbeiten, die sich im Glücksspielbereich auf wirklich sicherem Terrain bewegen.
Doch selbst dann ist abzuwägen, ob eine Kooperation mit entsprechenden Influencer:innen sinnvoll ist. Es kommt hier sicherlich stark auf die Zielgruppe an. Nicht jeder ist Glücksspiel gegenüber aufgeschlossen. Es gilt, abzuwägen, ob potenzielle Kund:innen sich von anderweitigen Tätigkeiten der Werbepartner abschrecken lassen, diesen gleichgültig gegenüberstehen oder sich mit diesen gar identifizieren können.
In Deutschland ist Online-Glücksspiel nicht grundsätzlich verboten – erforderlich ist aber, dass die Casinos über eine deutsche Glücksspiel-Lizenz verfügen. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Lizenz spielt, betreibt unerlaubtes und damit in Deutschland illegales Glücksspiel. Ein Blick auf eine umfassende Liste mit seriösen und damit legalen Online-Casinos in Deutschland hilft, sich rein auf rechtlich sicherem Boden zu bewegen.
Wer die Gesetze ignoriert, muss mit üblen Konsequenzen rechnen. Denn laut deutschem Recht ist das Betreiben sowie die Teilnahme an illegalem Glücksspiel strafbar. Das Vergehen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten Haft nach sich ziehen.
In Online-Casinos mit deutscher Glücksspiellizenz ist das Spielen im Netz erlaubt
Für Influencer:innen gelten selbstverständlich die gleichen Gesetze wie für jede andere Person in Deutschland. Besonders wichtig ist für sie allerdings, dass sie die legalen Optionen für das Online-Glücksspiel in Deutschland kennen und sich auf sie beschränken. Denn da viele von ihnen ihre Aktivitäten oft live übertragen oder meist Beweise für das Spielen in Form von Videoaufzeichnungen vorhanden sind, kann das illegale Glücksspiel ihnen besonders einfach nachgewiesen werden.
Abgesehen davon, sollten sich Influencer:innen gut überlegen, ob sie legales Glücksspiel öffentlich betreiben möchten. Denn nicht bei allen Followern kommt Glücksspiel gleich gut an. Für die einen ist es gute Unterhaltung, die anderen wiederum sehen das Thema kritischer. Gerade Influencer:innen mit vielen jungen Followern sind gut damit beraten, sich auf anderen Content zu konzentrieren – allein schon, um Shitstorms zu vermeiden.
Länder mit einem strikten Glücksspiel-Verbot
Es gibt Länder, in denen ein striktes Glücksspielverbot herrscht. Allein in Europa ist Glücksspiel nicht in jedem Land vollständig erlaubt. Frankreich zum Beispiel erlaubt seit 2010 nur drei Arten von Online-Glücksspiel: Sport- und Pferdewetten sowie Poker. Online-Casinos sind hingegen gänzlich verboten. Gegen illegale Anbieter geht die französische Regierung unter anderem mit Netzsperren vor und auch Influencer:innen sollten sich in Frankreich vom illegalen Online-Glücksspiel lieber fernhalten.
Länder, wie Tschechien, Polen, Russland, die Schweiz und die Ukraine haben Online-Glücksspiele wiederum auf dem Papier verboten. Allerdings interessiert es hier bislang im Grunde niemanden, wenn Spieler:innen sich auf ausländischen Websites herumtreiben. Lediglich in der Türkei muss man – als einziges Land in Europa – besonders vorsichtig sein. Denn hier wird – wie in den meisten muslimischen Länder – offiziell gar nicht gespielt. 1998 verbot das Land Casinos und 2006 nichtstaatliche Online-Glücksspiele. Es gibt allerdings eine staatliche Lotterie (Milli Piyango) und Wettdienste mit einigen Online-Glücksspielen.
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