Das Landgericht Hamburg erlegt den Anschlussinhabern in Filesharing-Verfahren umfassende Darlegungs- und Vortragspflichten auf.
Das Landgericht Hamburg (308 O 691/09) hat in einer von .rka Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidung bestätigt, dass Anschlussinhaber in so genannten Filesharing-Fällen umfassend darlegungsbelastet sind. Die Reduktion auf die Behauptung “Ich war`s nicht” reicht nach Auffassung der Hamburger Richter nicht aus. Im vorliegenden Fall kam hinzu, dass die von der Anschlussinhaberin und ihrem Lebensgefährten abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen lückenhaft waren. Rechtsanwalt Nikolai Klute: „Während die Anschlussinhaberin noch versicherte, dass sich die Datei „nach ihrer Kenntnis“ niemals auf ihrem Rechner befunden habe, erklärte der Lebenspartner, dass sich die Datei „nicht auf dem Rechner befindet“.“ Dieser Widerspruch ließ das Gericht zu Recht zweifeln. „In Anbetracht der Häufigkeit der Identifikationen hat das Gericht darüber hinaus hervorgehoben, dass es der Beklagten im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast oblegen hätte, darzulegen, wer – wenn nicht sie selbst – die Rechtsverletzung begangen haben könnte“, so der Hamburger Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz, „auch insoweit erwiesen sich die Ausführungen der Beklagten als unglaubwürdige Schutzbehauptungen“.