17.02.2010 – Kategorie: IT, Management, eCommerce

Inkassoexperte leitet gerichtliche Mahnverfahren schnell und kostengünstig ein

PNO inkasso, Spezialist für innovatives Forderungsmanagement, bietet auf www.mahnbescheide.de ab sofort umfassende Informationen und Services zur Abwicklung von Mahnverfahren.

Das neue Service-Portal von PNO richtet sich an alle Unternehmen, die ihre offenen Forderungen einfach, schnell und kostengünstig gerichtlich realisieren wollen. Unter www.mahnbescheide.de kann man nicht nur einen Mahnbescheid beantragen und mit einem Gebührenrechner gleich die Kosten kalkulieren, das Service-Portal hält auch zahlreiche Fakten zu Vorteilen und Ablauf gerichtlicher Mahnverfahren bereit. Der Hintergrund des kostengünstigen Mahn-Service von PNO: Seit der Novelle des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Juli 2008 ist es nicht nur Anwaltskanzleien, sondern auch Inkassounternehmen erlaubt, gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und Mahnbescheide für ihre Mandanten zu erwirken.

Mithilfe des Gebührenrechners auf www.mahnbescheide.de erhalten Interessenten und potenzielle Mandanten ohne großen Aufwand einen konkreten Kostenüberblick. Der Gebührenrechner ermittelt sämtliche Mahnkosten: die genauen, von der Forderungshöhe abhängigen Gerichtskosten inklusive der moderaten Bearbeitungsgebühr von 24,99 Euro, die PNO erhebt.

Zu den Leistungen, die PNO inkasso über ihr Service-Portal www.mahnbescheide.de anbietet, gehören nicht nur die Prüfung des Online-Antrags und die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens – PNO prüft auch etwaige Monierungen des Rechtspflegers beim Mahngericht sowie sämtliche Mahnbescheide auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Im PNO Dienstleistungspaket ist zudem die fristgerechte Beantragung eines Vollstreckungsbescheids und – falls der Mandant es wünscht – der Antrag auf Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher enthalten. Die Übertragung von gerichtlichen Mahnverfahren an PNO inkasso ist immer dann sinnvoll, wenn eine berechnete Forderung bereits fällig ist, Zahlungsfristen abgelaufen sind und der Rechnungssteller nicht mit Widerspruch rechnen muss. Außerdem sollte der Anspruch nicht von einer ausstehenden Gegenleistung des Mandanten abhängig sein. Sind all diese Kriterien erfüllt, kann PNO das gerichtliche Mahnverfahren mit maximaler Erfolgsaussicht einleiten.

 


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