23.12.2022 – Kategorie: Logistik

Lieferkettengesetz: Wie auch kleinere Unternehmen von mehr Transparenz profitieren

Ab Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigen in Kraft. Eine aktuelle Umfrage von YouGov im Auftrag von lawpilots hat Verantwortliche befragt, wie gut sie auf die Einführung des Lieferkettengesetz vorbereitet sind.

  • Bei Nichteinhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz drohen Geldstrafen, Ausschluss bei der Vergabe von öffentlichen Projekten und Reputationsverlust.
  • Laut einer Umfrage von lawpilots erklären 55 Prozent der befragten Entscheider, dass ihr Unternehmen bereits alle Sorgfaltspflichten erfüllt.
  • E-Learning-Schulungen können dabei helfen, die Transparenz von Lieferketten im eigenen Unternehmen voranzutreiben

Kontrovers diskutiert und lang erwartet: Zum 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Spätestens seit dieser öffentlichkeitswirksamen Debatte um sozial verantwortliche und nachhaltige Lieferketten heißt der neue Wettbewerbsvorteil für Unternehmen Transparenz. Inwieweit das auch kleineren Unternehmen bewusst ist, zeigt eine Umfrage mit YouGov. Diese wurde im Auftrag von lawpilots, E-Learning Anbieter für rechtlich-regulatorische Themen, erstellt. Hierbei wurden 520 Unternehmensentscheider dazu befragt, wie gut sie vorbereitet sind auf die Einführung des LkSG. Und ob sie bereits alle geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen. Denn auch ohne gesetzliche Verpflichtung könnte die Reputation der Unternehmen davon abhängen.

Interessantes Ergebnis: Eine deutliche Mehrheit geht von einer viel weitreichenderen Prüfung der Lieferkette im eigenen Unternehmen aus als sie tatsächlich gegeben ist. So sind 55 Prozent überzeugt davon, dass ihr Unternehmen bereits alle Sorgfaltspflichten erfüllt. Genauer nachgefragt zeigt sich allerdings, dass nur 21 Prozent ihre komplette Lieferkette überblicken. In 54 Prozent der befragten Unternehmen gibt es keine Menschenrechtsbeauftragte.

Lieferkettengesetz
Lawpilots hat 520 Unternehmensentscheider befragt, wie gut sie vorbereitet sind auf das Lieferkettengesetz vorbereitet sind. (Grafiken: lawpilots)

Mehr Transparenz bei den Lieferketten schaffen

Einstürzende Fabriken, die Arbeitern das Leben kosten, Kinderarbeit in Entwicklungsländern, Umweltschäden, unter denen die Gesundheit von Menschen in den Abbaugebieten unserer Rohstoffe leidet. Die Liste von aufgedeckten Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten deutscher Unternehmen ist lang. Um mehr Transparenz zu schaffen und die Unternehmen zu einem verbesserten Risikomanagement anzuhalten, tritt zu Beginn 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten, bestimmte Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie in Bezug auf ihre unmittelbaren, gegebenenfalls auch mittelbaren Zulieferer einzuhalten. Ab 2024 soll der Geltungsbereich des Gesetzes auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitende ausgeweitet werden.

Lieferkettengesetz: Konsequenzen für Unternehmen

Kommen Unternehmen ihren Pflichten nicht nach, droht ihnen, neben empfindlichen Geldbußen von bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen weltweiten Konzernjahresumsatzes, der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die noch schwerwiegendere Konsequenz könnte aber der zu erwartende Reputationsverlust sein. Nicht zuletzt durch die öffentliche Diskussion um das Lieferkettengesetz sind viele Verbraucher inzwischen aufmerksamer. Sie hinterfragen, wo und unter welchen Umständen ihre präferierten Produkte hergestellt wurden. Aufgedeckte Menschenrechtsverletzungen direkter Zulieferer oder schwerwiegende Umweltschäden beim Rohstoffabbau können somit zum Verlust ehemaliger Stammkundschaft führen. Ganz im Sinne von: Moral schlägt Marke.

Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz bietet Chancen für Unternehmen

Diese neue Sensibilität und der Blick aufs Ganze bedeutet aber auch Chancen, und zwar für Unternehmen, die ihre Lieferkette vom vermeintlichen Nachteil zum Wettbewerbsvorteil machen. Dies gilt sowohl für Konzerne, welche die ihnen gesetzlich auferlegten Sorgfaltspflichten bereits erfüllen, als auch für kleinere Unternehmen, die ihre Lieferketten freiwillig prüfen. Die Umfrage von YouGov unter Entscheidern und Mitarbeitenden von Unternehmen mit bis zu 1.000 Angestellten zeigt jedoch: Eine deutliche Mehrheit geht von einer viel weitreichenderen Prüfung der Lieferkette im eigenen Unternehmen aus, als sie tatsächlich gegeben ist. So sind 55 Prozent überzeugt davon, dass ihr Unternehmen bereits alle Sorgfaltspflichten erfüllt. Genauer nachgefragt zeigt sich allerdings, dass nur 21 Prozent ihre komplette Lieferkette überblicken und in 54 Prozent der Unternehmen keine Menschenrechtsbeauftragte existiert.

Lieferkettengesetz

Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Pelz, Experte für Compliance und Wirtschaftsstrafrecht, sieht hier erhebliches Verbesserungspotenzial durch das Lieferkettengesetz: „Auch wenn das zuständige Bundesamt verpflichtete Unternehmen noch nicht unmittelbar überprüft, sollten sie sich mit ihren Lieferketten auseinandersetzen. Für einen Gesichtsverlust am Markt braucht es keine Verurteilung – die Verantwortung für die Verletzung von Menschenrechten genügt vollkommen, um ein Unternehmen ins Abseits zu stellen.”

Etablierung gerechterer Lieferketten

Zum marktwirtschaftlichen Potenzial kommt die moralische Seite hinzu: In unserer globalisierten Welt darf der Blick von Unternehmen und ihren Kunden sich nicht auf das fertige Produkt im Einkaufswagen oder digitalen Warenkorb beschränken. Bei entschiedener Um- und Durchsetzung des Lieferkettengesetzes macht es unsere Art zu produzieren, transportieren und konsumieren nachhaltiger und ethischer.

Aktuell können die Lieferketten nur auf den Webseiten von 24 Prozent der befragten Unternehmen transparent nachvollzogen werden – perspektivisch ist aber zu erwarten, dass mehr Kunden nachfragen. Unternehmen, die bereits proaktiv tätig werden, sind also im Vorteil. Für die verantwortlichen Entscheider ist es daher essenziell, über alle Entwicklungen, Gesetzesgrundlagen und Pflichten auf dem Laufenden zu sein. Philipp von Bülow, CEO von lawpilots erklärt dazu: „Nur wer genau Bescheid weiß, kann die Strukturen im eigenen Unternehmen anpassen, um Verletzungen zu vermeiden und stattdessen Potenziale, die das Lieferkettengesetz bietet, zu nutzen. Im geschäftigen Arbeitsalltag sind Online-Schulungen der ideale Weg, sich diese Informationen anzueignen.”

lawpilots Bülow
Philipp von Bülow ist CEO von lawpilots. (Bild: lawpilots)

Zur Methodik der Umfrage

Die verwendeten Daten basieren auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von lawpilots. An dieser haben 520 Unternehmensentscheider zwischen dem 11. und 18. November 2022 teilgenommen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße zusammen.

lawpilots ist ein E-Learning-Anbieter für nachhaltige Online-Schulungen in den rechtlich-regulatorischen Themen Datenschutz, IT-Sicherheit, Arbeitsschutz, Compliance sowie ESG und Nachhaltigkeit. Bereits über drei Millionen Mitarbeitende wurden weltweit von lawpilots geschult. Die gemeinsam mit anerkannten Rechtsgelehrten und lernpsychologischen Fachkräften entwickelten E-Learnings sind in mehr als 35 Sprachversionen verfügbar. Sie verknüpfen rechtliche Lerninhalte mit einer Mischung aus Beispielen, Gamification, Erklärvideos, Experteninterviews und Infografiken. (sg)

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Aufmacherbild: N. Theiss – Adobe Stock


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