14.06.2013 – Kategorie: Recht

Nächste Gesetzesänderung für Onlinehandel: Neuregelungen im Widerrufsrecht

Am 14. Juni 2013 hat der Bundestag die gesetzlichen Neuregelungen beschlossen. Zentrales Anliegen des europäischen Gesetzgebers war die Vereinheitlichung der rechtlichen Regelungen im Fernabsatz. Damit sollen zum einen Verbraucher in der EU gleiche rechtliche Rahmbedingungen im Versandhandel nutzen können. Zum andere soll auch der Handel selbst durch die Vereinheitlichung der rechtlichen Vorgaben profitieren und der Handel damit vereinfacht werden. Neu ist u.a., dass zukünftig in der gesamten EU eine Widerrufsfrist von 14 Tagen für Verträge gelten soll. Bisher gab es hier unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Staaten. Der Online-und Versandhandel wird sich auf erhebliche Änderungen einstellen müssen. So muss zukünftig z.B. ein Formular zur Verfügung gestellt werden, mit dem Kunden ihren Widerruf erklären können.

„Dies ist nur eine Herausforderung für den Versandhandel bei der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen. Insgesamt werden zahlreiche Änderungen erforderlich sein, um zukünftig gesetzeskonform zu handeln. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen am 13. Juni 2014 läuft die Umsetzungsfrist.“ erklärt Rolf Albrecht, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Informationstechnologierecht von der Kanzlei volke2.0.


Teilen Sie die Meldung „Nächste Gesetzesänderung für Onlinehandel: Neuregelungen im Widerrufsrecht“ mit Ihren Kontakten:

Zugehörige Themen:

Onlinerecht

Scroll to Top