Kommunikationsinfrastruktur immer wichtiger im Standortwettbewerb. Der Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur rückt daher in etlichen Staaten auf die Spitzenplätze der politischen Agenda. So werden die Investitionskosten für den Breitbandausbau allein in der Europäischen Union bis 2020 sicherlich die EUR 200 Mrd.-Marke überschreiten.
Kapazitätsengpässe in den Kommunikationsnetzen sind keine ferne Utopie. Die Fragen, wie Netzbetreiber die hinreichende Qualität beim Datentransport gewährleisten und damit zusammenhängend den erforderlichen Ausbau der Kommunikationsinfrastruktur wirtschaftlich profitabel realisieren können, werden so zwangsläufig immer drängender. Dabei zeigt sich, dass der wirtschaftliche Erfolg des Ausbaus und Betriebs einer leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur eng mit der Frage nach dem gesellschaftlich richtigen Maß an Investitionsschutz und damit auch der Netzneutralität verknüpft ist. Gefragt ist ein tragfähiger Kompromiss zwischen dem Schutz von Investitionen und der Förderung von Wettbewerb und Innovation. Dieser Kompromiss sollte verhindern, dass es im Internet zu einer „Mehrklassengesellschaft“ kommen kann, bei der kleine (und gegebenenfalls besonders innovative) Unternehmen gegenüber großen finanzkräftigen Unternehmen strukturell benachteiligt würden.
Differenzierung kann Infrastrukturausbau und Innovation voran bringen. So erlaubt die preisliche Differenzierung, dass Infrastrukturinvestitionen schneller die Gewinnzone erreichen; Innovationen würden somit eher durchgeführt und Nutzern teilweise überhaupt erst verfügbar gemacht. Das oft geführte Argument, die Differenzierung würde die Innovation zwangsläufig bedrohen, ist demnach nicht haltbar.
Tragfähige Geschäftsmodelle benötigen zuverlässigen konsistenten Rechtsrahmen. Um künftige Innovationen in derzeit noch unvorhersehbaren Feldern des Internets nicht zu verhindern, dürfen dabei allerdings keine allzu strikten Regelungen festgezurrt werden. Für den Gesetzgeber ist es damit eine ambitionierte Aufgabe, die konkreten Regelungen zur Netzneutralität dementsprechend festzulegen. Hier hat die Europäische Union mit ihren marktliberalen Entscheidungen zur Förderung von Investition, Innovation und Wettbewerb (bspw. ihren Vorgaben zur Markttransparenz und Sonderkündigungsrecht) einen guten Weg eingeschlagen – sowohl hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, als auch hinsichtlich der Wahrung von Bürgerrechten.
Regelungen zur Netzneutralität müssen auf länderspezifische Gegebenheiten zugeschnitten sein. Die Erfahrungen aus anderen Ländern helfen, können aber keinesfalls als Blaupause von anderen Wirtschaftsräumen übernommen werden. Dies dürfte weltweit zu einer Segmentierung der Rechtsvorschriften führen. Bilaterale Absprachen zwischen den verschiedenen Wirtschaftsräumen sind daher dringend erforderlich.
(Autor: Dr. Stefan Heng, Senior Economist bei Deutsche Bank Research)