24.05.2011 – Kategorie: Handel

Neue Widerrufsbelehrung für eBay Händler

Es gelten neue Bestimmungen im Hinblick auf die Widerrufsfrist bei eBay Auktionen.


 


Der 11.Juni 2010 war für viele Online-Händler ein unruhiger Tag. Die Widerrufsbelehrung musste auf die Sekunde genau umgestellt werden. Nun fast ein Jahr später gibt es erneut Änderungen, die beachtet werden müssen. Betroffen sind hier allerdings ausschließlich Händler, die bei eBay im Auktionsformat handeln.


 


Entschieden hat das LG Dortmund, dass eine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist für eBay Händler nicht verwendet werden kann, wenn dem Käufer die Widerrufsbelehrung nicht unverzüglich nach Bestellung bzw. Vertragsschluss in Textform zugestellt wird. Das Gericht nimmt an, dass Händler auf eBay keine Widerrufsbelehrung mit einer 14-tägigen Widerrufsfrist verwenden dürfen, wenn nicht unverzüglich nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform an den Käufer gesandt wird. Der Vertragsschluss bei Online-Auktionen geschieht im Zeitpunkt der Abgabe des Höchstgebotes des Bieters. Die Widerrufsbelehrung wird in Textform allerdings erst nach Ablauf des Auktionszeitraums an den Käufer versandt. Zwischen der Abgabe des Höchstgebots und dem Versand der Widerrufsbelehrung kann unter Umständen ein langer Zeitraum liegen, so dass ein Versand der Widerrufsbelehrung nicht mehr als unverzüglich nach Vertragsschluss anzusehen wäre.


 


„Entscheidend für diese Änderung ist es, dass der Händler im Auktionsformat handelt “, so Oliver Korpilla, Geschäftsführer Protected Shops. „Um Verwirrung bei den eBay Händlern auszuschließen, empfehlen wir unseren Kunden die Widerrufsfrist für beide Verkaufsmöglichkeiten, Auktionsformat und Sofort-Käufe, auf einen Monat festzusetzen“, so Korpilla weiter.


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