08.09.2021 – Kategorie: Recht
Lieferkettengesetz: Diese Pflichten kommen auf Unternehmen zu
Das im Juni 2021 beschlossene Lieferkettengesetz sieht vor, dass Lieferanten in Zukunft auf Arbeits- und Umweltstandards hin geprüft werden müssen. Welche Änderungen dadurch auf Unternehmen zukommen und wie sie die Pflichten erfüllen können, erklären Michal Kacperek und Paula Müller von Comarch.
Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, sowohl unmittelbare als auch mittelbare Lieferanten nach bestimmten Kriterien zu überprüfen und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen einzuleiten Ab dem 01.01.2023 gilt das Sorgfaltspflichtengesetz für alle deutschen Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern. Ab dem 01.01.2024 sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern betroffen. Dies umfasst auch ausländische Firmen mit Zweitniederlassung in Deutschland. Die Mitarbeiterzahl wird pro Mitarbeiter berechnet, eine Unterscheidung in Vollzeit oder Teilzeit wird nicht vorgenommen. Berücksichtigt werden bei der Anzahlauch Zeitarbeiter, die mindestens sechs Monate bei einem Unternehmen beschäftigt sind.
Lieferkettengesetz – welche Risiken und Strafen drohen
Die Behörden werden in Zukunft die Einhaltung des Gesetzes prüfen. Bei Vorfällen, welche die Pflichten verletzen, drohen Bußgelder bis zu zwei Prozent des globalen Umsatzes, die die Behörde entsprechend der Schwere der Verletzung anpassen kann. Zudem sieht das Gesetz vor, diese Unternehmen mit dem Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu bestrafen. Neben den hohen Strafen droht auch ein Imageschaden bei Nichteinhaltung des Gesetzes.
Auswirkungen auf Geschäft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
Die Erfüllung des Gesetzes wird mit zusätzlichem Aufwand verbunden sein. Diese Compliance-Anforderungen erfordern die Sicherstellung von sauberen Lieferketten. Dafür bedarf es entsprechenden Personals wie auch entsprechender Prozesse, darunter ein Risikomanagement-System mit Risikoanalyse, die ermittelt, wo in den Lieferketten Probleme entstehen können. Die damit verbundenen Kosten werden sich voraussichtlich in der Preisentwicklung widerspiegeln. Hinzu kommt die Wettbewerbsfähigkeit, da ausländische Konkurrenten ohne Niederlassung in Deutschland nicht betroffen sind.
Wie Unternehmen das Lieferkettengesetz umsetzen können
Viele Unternehmen stehen jetzt vor der Frage, wie diese neuen gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden können und ob es bereits etablierte Standards, Normen oder technische Lösungen gibt. Bereits heute könne Lösungen wie EDI (Electronic Data Interchange) und MDM (Master Data Management) bei der Einhaltung des Lieferkettengesetzes helfen.
In dem Webinar „Das Lieferkettengesetz: Absichern durch den Einsatz von IT“ am 9. September 2021 ab 10:00 Uhr behandeln Paula Müller und Michal Kacperek, Consultants bei Comarch, das Thema Lieferkettengesetz im Detail. Die beiden Referenten sind Experten im Bereich International Management, Recht und elektronischem Datenaustausch. Sie erklären, welche juristischen Fallstricke lauern und zeigen Wege auf, wie Unternehmen die sich daraus ergebenden Pflichten umsetzen können. (sg)
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