01.02.2023 – Kategorie: Recht
Onlinehandel: EU-Studie wirft falsches Licht auf deutsche Onlineshops
Unter Koordination der EU haben die nationalen Verbraucherschutzbehörden in 25 Ländern erneut eine Überprüfung von Onlineshops vorgenommen. In einer nicht-repräsentativen Studie wurden bei 40 Prozent Dark Patterns beanstandet. Aus Sicht des Bundesverbandes Onlinehandel zieht der EU-Justizkommissar daraus falsche Schlüsse.
Der deutsche Onlinehandel versorgt täglich Millionen von Bürger mit im Internet bestellten Waren. Aus Sicht des Verbraucherschutzes hat nun die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzbehörden von 23 Mitgliedsstaaten 399 Online-Shops in Europa untersucht. Für Deutschland war das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale) an der Studie „Verbraucherschutz: Manipulative Praktiken bei 40 Prozent der untersuchten Onlineshops“ beteiligt. In einem sogenannten Sweep haben die Urheber der Studie mögliche „Dark Patterns“ auf Internetseiten überprüft. Unter Dark Patterns versteht man eine irreführende Gestaltung der Webseite, die Verbraucher zu geschäftlichen Handlungen verleiten sollen, die sie ansonsten nicht getroffen hätten.
40 Prozent der überprüften Onlineshops nutzen manipulative Praktiken
Der EU-Justizkommissar Didier Reynders formuliert die Hauptaussage der Studie so: „Die Kontrolle hat ergeben, dass sich fast 40 Prozent der Onlineshopping-Websites manipulativer Praktiken bedienen. Mit dem Ziel, Schwächen der Verbraucherinnen und Verbraucher auszunutzen oder sie zu täuschen. Dieses Verhalten ist eindeutig unrecht und verstößt gegen die Verbraucherschutzregeln.“ Aus Sicht des Bundesverbandes Onlinehandel ist die Schlussfolgerung des EU-Justizkommissars falsch und schadet der ganzen Branche. Die Studie ist nicht repräsentativ, worauf die Urheber aber nicht hinweisen. In Europa agieren geschätzt über 600.000 Onlineshops. Daraus ergibt sich, dass die Studie gerade mal 0,07 Prozent der Onlineshops geprüft hat.
Auf die Anfrage vom BVOH an die EU-Kommission und die anderen beteiligten Institute, wie viele Onlineshops in Deutschland überprüft wurden und wie viele Shops manipulative Praktiken tätigen würden, wurde nicht geantwortet. Die EU-Kommission hat nur geantwortet, dass „Die Durchsuchung wurde von den nationalen Verbraucherschutzbehörden durchgeführt und von der Kommission koordiniert. Die nationalen Verbraucherschutzbehörden haben die Händler in jedem Land ausgewählt. Und zwar auf Grundlage der Bedeutung der Händler in dem jeweiligen Land, der eingegangenen Beschwerden und weiterer Kriterien. Es ist nicht Aufgabe der Kommission, mit den überprüften Websites zu kommunizieren.“
Nicht repräsentative Studie schadet dem Onlinehandel
Zu der Frage nach den in Deutschland ausgewählten Shops antwortete die EU-Kommission: „Die Durchsuchung umfasste 399 Websites von Kleinhändlern, die auf eigene Rechnung handeln. Große Plattformen und Marktplätze hat die EU-Kommission nicht berücksichtigt. Die durchsuchten Webshops sind im Verkauf von Textilien/Kleidung/Schuhen, elektronischen Waren und Haushaltsgeräten, Kosmetika/ Körperpflegeprodukten, Lebensmitteln und anderen Produkten tätig“. Sollten in allen teilnehmenden Ländern gleich viel Onlineshops untersucht worden sein, wurden in Deutschland gerade mal 18 Shops geprüft. Wenn darüber hinaus hauptsächlich die Onlineshops geprüft wurden, die den Behörden aufgrund von Verbraucherbeschwerden bekannt sind, dann muss das Ergebnis der Studie auch auf diese Shops eingegrenzt werden.
„Mich alarmiert aus zweierlei Gründen eine derartige Veröffentlichung. Zum Einen wird mit einer solchen Studie, die nicht repräsentativ ist, eine falsche Meinung in die Medien und damit in die Gesellschaft getragen. Zum anderen sind solche Ergebnisse ohne wirkliche Aussagekraft gerne Grundlage für Gesetzesvorhaben. Wir benötigen keine weiteren Verbraucherschutzgesetze, wo die Wirtschaft viel Aufwand betreiben muss. Die aber ohne Wirkung bleiben“, resümiert Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverband Onlinehandel e. V. (BVOH).
BVOH unterstützt Vorgehen gegen manipulative Praktiken
Schwerpunkt der Kontrolle waren drei bestimmte Arten manipulativer Praktiken, sogenannte Dark Patterns, die Verbraucher häufig dazu veranlassen, Entscheidungen zu treffen, die möglicherweise nicht in ihrem Interesse liegen. Dazu gehören falsche Countdown-Zähler. Und auch Websites, die so angelegt sind, Verbraucherinnen und Verbraucher zu Käufen, Abonnements oder anderen Entscheidungen zu drängen. Zu Dark Patterns gehören außerdem verborgene Informationen auf der Webseite. Natürlich steht auch für den BVOH außer Frage, dass jegliche Art der Manipulation der Verbraucher untersagt ist. Als Interessensvertreter des ehrbaren Onlinehandels will der Verband weiterhin dafür einstehen, dass in der Politik in Brüssel und in Bonn die Sicht auf den Onlinehandel nicht verfälscht wird.
Onlinehandel: Verbraucher in der EU sind optimal geschützt
Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), sieht die Überprüfung der Onlineshops ebenfalls kritisch: „Nirgendwo sind Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt als beim Online-Kauf. Unsere Kundinnen und Kunden müssen nicht auf Kulanz hoffen, darum betteln oder sich mit Gutscheinen statt „Geld zurück“ abspeisen lassen. Wenn sie mit ihrem Einkauf nicht rundum zufrieden sind, schützt sie unter anderem ein uneingeschränktes Widerrufsrecht. Und trotzdem wird immer mal wieder, wie jetzt unter dem plakativen Namen „Dark Patterns“ eine Sau durchs Dorf getrieben, um unsere Branche zu diskreditieren.“
„Selbst das Ergebnis der nicht repräsentativen Stichprobe der europäischen Verbraucherschützer zeigt aber, dass es keinen Anlass gibt, an der Reputation des Onlinehandels zu zweifeln. Von insgesamt zig Tausend Onlineshops europaweit boten aus Sicht der Verbraucherschützer nur wenige der tatsächlich untersuchten überhaupt Anlass zu deren Beanstandung“, so Christoph Wenk-Fischer abschließend. Die rechtliche Einordnung von Dark Patterns im Onlinehandel kann in einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Jürgen Kühling, LL.M nachgelesen werden.(sg)
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