20.10.2011 – Kategorie: IT, Kommunikation, Recht, eCommerce

Onlinerecht: Der Like-Button – rechtlich auf dünnem Eis

Online-Händler, die mit Facebook-Buttons „Gefällt mir“ arbeiten, bewegen sich auf rechtlich dünnem Eis. Meist stellen sie ein Verstoßes gegen die gültigen Datenschutz-Richtlinien dar. Allerdings kann das nicht auch gleichzeitig als Wettbewerbsverstoß gewertet werden. Darauf weist iclear, ein Bezahlsystem im Internet, hin.


Kaum noch eine Internetseite, auf denen heute keine sogenannten Social Plugins von Xing, Twitter & Co. oder der bekannte „Gefällt mir“-Knopf von Facebook eingebunden ist. Das Problem für den Website-Betreiber: Die kleinen Buttons bergen nicht selten Stolperfallen datenschutzrechtlicher Natur. Denn wenn zum Beispiel Nutzer, die gerade bei Facebook eingeloggt sind, einen „Gefällt mir“-Button anklicken, werden dabei personenbezogene Daten übermittelt.


In dieser Hinsicht versteht das deutsche Rechtssystem keinen Spaß: Eine solche Datenübermittlung darf nur nach Aufklärung des Betroffenen sowie dessen Zustimmung in die Übermittlung erfolgen. Daher stellen Facebook-Buttons derzeit in den meisten Fällen einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht dar.


Allerdings kann das nicht auch gleichzeitig als Wettbewerbsverstoß gewertet werden, wie kürzlich das Landgericht Berlin (Beschluss vom 14.03.2011, Aktenzeichen: 91 O 25/11) und auch das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 29.04.2011, Aktenzeichen: 5 W 88/11) entschieden haben.


Tipp für Händler: Wer Social Plugins und insbesondere den Facebook-Button auf seiner Webseite einsetzt, sollte zumindest seine Datenschutzerklärung anpassen und gegebenenfalls eine juristische Beratung in Anspruch nehmen. Denn selbst wenn kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt, kann dennoch der Datenschutzrechtsverstoß abgemahnt und zusätzlich auch mit einer Geldbuße belegt werden.


Tipp für Kunden: Vorsicht ist generell geboten, wenn man im Internet einen solchen Button anklickt oder sich auf Social Media Portalen bewegt. Im Hintergrund werden oft mehr Daten von an Dritte übermittelt, als manchem Verbraucher lieb ist.


Die Rechtstipps für Online-Händler und Verbraucher stellt Medienrechtler Michael Rohrlich im Auftrag von iclear zusammen.


 


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