Nachdem der Filehoster Megaupload geschlossen wurde, droht laut Meldung auf bild.de eine neue Abmahnwelle. Betroffen wären diesmal die Nutzer der urheberrechtlich unzulässige Inhalte auf den Servern des Sharehosters. Besteht jetzt Grund zur Panik?
Bild.de berichtet von einer möglichen Abmahnwelle wegen der Schließung des Sharehosters Megaupload. Ähnlich wie bereits bei den Peer-to-Peer-Tauschbörsen bekannt, müssen die Nutzer von Megaupload nun mit einer nie da gewesenen Abmahnwelle rechnen. Auch die Nutzer von Megaupload sollen danach bald in hoher Zahl mit Abmahnungen und anwaltlichen Kostennoten in drei oder sogar vierstelliger Höhe rechnen.
„Anders als bei den Tauschbörsen werden bei Sharehostern die Inhalte nicht von jedem wieder zu Download angeboten, der diese auch herunterlädt. Somit werden bei den Tauschbörsen auch die bloßen „Konsumenten“ zum urheberrechtlich unzulässigen Anbieter können auf diesem Weg über IP, Datum und Dateiname identifiziert werden. Die Feststellung über die eingesetzte Anti-Piracy-Software der Urheber erfolgt dabei bezüglich des jeweils aktuellen Standes. Inwiefern eine Datensicherung z.B. durch Megaupload vorliegt, wodurch die Nutzer auch rückwirkend identifiziert / zugeordnet werden können, bleibt abzuwarten. Dies betrifft auch diejenigen, die die unzulässigen Inhalte dort eingestellt haben. Theoretisch denkbar ist die prophezeite Abmahnwelle zwar, ob Sie aus den praktischen Gründen überhaupt zu spüren sein wird ist die große Frage.“ erklärt Sascha Faber, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht der Kanzlei volke2.0.