27.04.2012 – Kategorie: IT

Onlinerecht: Enthaftung für Urheberrechtsverletzung möglich?

Im Einzelfall ist es dem Betreiber einer Internetseite bei der Darstellung fremder Inhalte möglich, sich bei einer Urheberrechtsverletzung den geltend gemachten Ansprüchen zu entziehen.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Urteil vom 16.03.2012, Az.: 6 U 206/11) ist dies dann denkbar, wenn der betreffende Inhalt in einem Frame dargestellt und mit einem eindeutigen Hinweis zum tatsächlich Verantwortlichen versehen wurde.

Nur weil urheberrechtlich geschützte Inhalte –hier waren es Fotos in einem Online-Urlaubskatalog- über die Internetseite eines Reisebüros erreichbar sind, muss das Reisebüro als Seitenbetreiber nicht zwingend für eine Urheberrechtsverletzung haften.

Nach Ansicht des Gerichts ist diese Enthaftung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen denkbar. Im vorliegenden Fall hat das Reisebüro den betreffenden Katalog in einem Frame dargestellt. Dieser Frame hat zudem den Hinweis enthalten, wer für diese Inhalte verantwortlich sein soll. Aus diesem Grunde war eine mögliche Urheberrechtsverletzung nach Ansicht des Gerichts dem Reisebüro selbst gar nicht zuzurechnen. Weder sei es dem Reisebüro zumutbar, sämtliche Kataloge zu durchsuchen, noch sei dies vom Verkehr erwartet. So sei die Rolle der Reisebüros bei der Verteilung von gedruckten Katalogen bereits als Fremdleistung bekannt zudem sei ausdrücklich auf die Verantwortlichkeit des Dritten hingewiesen worden.

„Es bleibt natürlich beim Grundsatz, dass derjenige über dessen Angebot urheberrechtlich relevanter Inhalt zu erreichen ist, auch dafür haftet. Das OLG Köln hat hier zunächst nur einen Einzelfall entschieden. Dennoch könnte dieses Urteil durchaus für Bewegung sorgen. Setzt sich diese Ansicht durch, so kann die Verantwortung für die Nutzung von Inhalten ausdrücklich von einem Dritten übernommen werden. Dies mit der Konsequenz, der dieser und nicht mehr der eigentliche Seitenbetreiber in Haftung genommen werden kann.“ so Sascha Faber, LL.M., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht der Kanzlei volke2.0.


Teilen Sie die Meldung „Onlinerecht: Enthaftung für Urheberrechtsverletzung möglich?“ mit Ihren Kontakten:


Scroll to Top