16.07.2020 – Kategorie: Recht

P2B-Verordnung – mehr Transparenz zwischen Plattformen und Händlern

P2B-VerordnungQuelle: shutterstock

Dem Bundesverband Onlinehandel e.V. ist es gelungen, die Mediation bei der neuen P2B-Verordnung der EU zu ermöglichen, um Streitfälle zwischen Händlern und Plattformen schnell klären zu können.

Am 12. Juli 2020 ist die Verordnung (EU) 2019/1150 des europäischen Parlaments und Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten in Kraft getreten. Hinter diesem sperrigen Titel verbirgt sich die sogenannte P2B-Verordnung der EU, die sich auf „Platform to Business“, also „Plattform für Geschäftspartner“ bezieht.

P2B-Verordnung bringt erweiterte Anforderungen mit sich

Gemäß der neuen EU-Verordnung müssen Plattformbetreiber erweiterten Anforderungen in der Beziehung zu ihren Geschäftspartnern, im Onlinehandel den Plattformhändlern, entsprechen und diese in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzeigen. Für Plattformen heißt das, dass sie ihren Geschäftspartnern ein Beschwerdemanagementsystem anbieten und die Möglichkeit der Mediation zur schnellen Klärung eines Streits einräumen müssen. Für diese Mediation werden mindestens zwei Mediatoren genannt, mit denen die Plattform im Falle von Streitigkeiten zusammenarbeitet.

BVOH bietet Onlinehändlern die Mediation mit Marktplätzen

Diese Art der Mediation nach der P2B-Verordnung ist jetzt durch den Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) möglich. Der BVOH bietet in Umsetzung der P2B-Richtlinie allen Händlern an, ihre Streitigkeiten mit einem Marktplatz oder einer Plattform durch einen Mediator des BVOH beizulegen. Zielgruppe sind Online-Plattformen und Online-Marktplätze, Online-Vermittlungsdienste und vergleichbare Online-Angebote, Plattformhändler und Hersteller, Markeninhaber und Logistikdienstleister (Versender) sowie alle gewerblich am Onlinehandel Beteiligten im deutschsprachigen Raum. Das Mediationsangebot richtet sich nicht an Verbraucher.

Händler können online eine Mediation starten

Der BVOH hat entsprechend der P2B-Verordnung eine Mediationsstelle geschaffen. Interessenten können die Mediation über die Webseiten des BVOH einleiten. Als Kenner des Onlinehandels, speziell des Plattformgeschäfts, ist der Verband in der Lage, zwischen Plattformen und Händlern fach- und sachkundig und vor allem neutral zu vermitteln und als Mediator zu fungieren.

Oliver Prothmann, BVOH-Präsident sowie Handelsrichter am Landgericht Berlin und Mediator beim BVOH, erklärt dazu: „Mediation nach der P2B-Verordnung ist ein ideales Instrument für die Händler, sich bei Problemen mit der Plattform eines geordneten und fairen Verfahrens zu bedienen, um mit der Plattform wieder ins Gespräch zu kommen und das Problem in einem einvernehmlichen Wege schnell zu lösen.“

P2B-Verordnung: Mediation durch den Bundesverband Onlinehandel

Die Durchführung eines solchen Mediationsverfahrens beim Bundesverband Onlinehandel ist mit zwei einfachen Schritten zu starten: das Ausfüllen des selbsterklärenden Mediationsantrags auf den Webseiten des BVOH und die Überweisung der Mediationsgebühr (750 Euro zzgl. Umsatzsteuer). Der Mediationsantrag fordert dazu auf, Klartext zu schreiben.

Hierzu Wolfgang Wentzel, Rechtsanwalt und Beauftragter für die Geschäftsführung und Mediator beim BVOH: „Es ist uns ein ganz besonderes Anliegen, die Plattformen und die Plattformhändler zusammenzubringen und bei der von ihnen selbst zu findenden Lösung zu begleiten, den Weg dorthin zu moderieren. Nicht alle Probleme können automatisiert gelöst werden. Manchmal bedarf es dazu eines offenen Wortes und eines zuhörenden Ohres.“

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