Jan Kanieß, Gründer & Co-CEO des Payment Service Providers Payone beantwortet die wichtigsten Fragen zu SEPA:
Q: SEPA ist zwar derzeit in aller Munde, es gibt aber noch viele offene Fragen. Wofür steht SEPA überhaupt?
A:SEPA, „Single Euro Payments Area“, wird den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa in Zukunft regeln, es tritt ab dem 1. Februar 2014 verbindlich in Kraft. Im Rahmen von SEPA ersetzen IBAN und BIC die bisherige Kontonummer und Bankleitzahl. Das bedeutet zwar anfangs einen hohen Zusatzaufwand, bei dem wir Onlinehändler schon heute tatkräftig unterstützen, bietet aber mittelfristig viele Vorteile. So werden dank SEPA innereuropäische Zahlungsströme in Zukunft deutlich beschleunigt, nach dem Wegfall der BIC, der „internationalen Bankleitzahl“ wird der Zahlungsverkehr mit IBAN durch diese internationale Bankkontonummer einfacher geregelt („IBAN only“).
Q: Was konkret ändert sich für Onlinehändler durch die Umstellung auf SEPA?
A: Notwendig wird mit der Umstellung auf SEPA beim elektronischen Lastschriftverfahren ein neues SEPALastschriftmandat – und hier birgt das System noch Unklarheiten, für die Onlinehändler gerüstet sein sollten. Aktuell wird verlangt, dass das SEPA-Lastschriftmandat schriftlich und unterschrieben eingereicht und Papiermandate 10 Jahre lang aufbewahrt werden müssen – ein zusätzliches logistisches Problem und eine Vorgabe, die so im ECommerce natürlich nicht abbildbar ist. Allerdings gibt es in Europa einige Länder, darunter auch Deutschland, in denen die Abbuchung auch ohne Unterschrift geduldet ist. Sollte eine Abbuchung ohne schriftliches Mandat erfolgen, haben Kunden ab dem 1. Februar 2014 allerdings eine Widerspruchsfrist von 13 Monaten. Mit der SEPA-Umstellung ändert sich das Format, in dem die Zahlungsdaten mit den Banken ausgetauscht werden. E-Commerce-Händler sollten bereits jetzt die notwendigen Voraussetzungen schaffen, um zum 1. Februar 2014 SEPA-konform zu arbeiten. Daher sollten Unternehmen schon jetzt ihre Gläubiger-ID bei der Bundesbank, die künftig bei jeder SEPALastschrift angegeben werden muss, beantragen. Umstellungen gibt es auch bei dem Impressum, den AGB sowie Vorlagen und Verträgen, für die die Informationen zu IBAN und BIC für die Nutzung der SEPA-Überweisung entsprechend angepasst werden müssen.
Q: Was hat es mit den veränderten Vorlaufzeiten bei SEPA-Lastschriften auf sich?
A: In Deutschland wurden Lastschriften bisher „auf Sicht“ verarbeitet. Das heißt, dass die Bank die Lastschriften sofort nach Eingang einlöst. Mit SEPA müssen nun feste Vorlaufzeiten eingehalten werden. Diese unterscheiden sich zwischen Erst- und Folgelastschriften sowie innerdeutschen (COR1) und internationalen Lastschriften. Der Lastschrifteinreicher – also der Händler – hat nun jedoch die Pflicht das Buchungsdatum der Bank zu übermitteln. Er muss es anhand der Vorlaufzeiten selbst errechnen. Das ist nicht ganz trivial, da Besonderheiten wie internationale Bankarbeitstage (TARGET2) und regionale Feiertage beachtet werden müssen. PAYONE übernimmt die Berechnung des Buchungsdatums und stellt es über seine Schnittstellen dem Händler zur Verfügung, damit er es für die vorgeschriebene Vorankündigung (Pre-Notification) nutzen kann. PAYONE stellt selbstverständlich alle benötigten Informationen für den Versand von Pre-Notifications zur Verfügung. Mit dem Modul Invoicing bietet PAYONE seinen Händlern auch den Versand dieser Vorankündigung an.