26.03.2020 – Kategorie: Recht
Soforthilfen für kleine Betriebe und Selbstständige – 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht
Bundesfinanzminister Scholz und Wirtschaftsminister Altmaier haben Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe angekündigt.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben heute ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, das Soforthilfen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorsieht.
Olaf Scholz erklärte hierzu: „Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo- Selbständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen.“
Soforthilfen – Altmaier: „Wir lassen niemanden allein!“
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritäts-Lücke geben. Deshalb schnüren wir ein zusätzliches umfassendes Paket im Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auch mit direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Daneben helfen wir mit dem Wirtschafts-Stabilisierungsfonds konkret der Realwirtschaft und verhindern den Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen. Dabei darf es keine Tabus geben. Vorübergehende und zeitlich begrenzte Staatshilfen bis hin zu Beteiligungen und Übernahmen müssen möglich sein.“
Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfen zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.
Eckpunkte des Soforthilfe-Programms
Finanzielle Soforthilfen (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.
- Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
- Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
- Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten usw. (auch komplementär zu den Länderprogrammen)
- Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus. Das jeweilige Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein; Schadenseintritt also nach dem 11. März 2020.
- Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung beziehungsweise Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.
- Technische Daten: Mittelbereitsstellung durch den Bund (Einzelplan 60); Bewirtschaftung durch BMWi, Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel durch Länder/Kommunen.
- Rechtsgrundlage: Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden deminimis-Beihilfen grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.
- Programmvolumen: bis zu 50 Milliarden Euro bei maximaler Ausschöpfung von drei Millionen Selbständigen und Kleinsunternehmen über 3+2 Monate. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück.
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Sind die 9000 € nun zurückzuzahlen oder nicht???
Nein! Es ist ein Zuschuss
Wie kommt man an die Hilfe dran? Wie muss man vorgehen?
Das wird diese Woche beschlossen und bekannt gegeben. Bisher gibt es noch kein Formular.
Was bedeutet: Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
gewesen sein.
Wie sind da die Kritierien?
Danke. Es wäre schön, wenn hier von Ihnen ein Update erfolgt. Weil da bestimmt viele sehr Ahnungslos sind.
Danke und bleiben Sie gesund.
auf der Seite http://www.BMWi.de ist alles aufgelistet auch die Bundesländer mit Antragsformular
Wird aber im kommenden Jahr bei der Steuerveranlagung für die Einkommens oder Körperschaftssteuer als gewinnwirksam berücksichtigt
es wird anschließend geprüft ob mann zuviel erhalten hat um die Kreise zu überstehen
wenn alles rum ist und es zur Normalität zurückgeht
aber wie sie das berechnen wollen müssen wir abwarten
Wo kann mann die 9000,-€ für Soloselbstständige beantragen. Und wo bekommt mann die dem entsprechenden Formulare?
ab Anfang nächste Woche sind die Formulare im netz unter http://www.BMWi.de
das gilt für die 9000€ Soforthilfe von der Bundesregierung
Bayer mit 5000€ Soforthilfe ist schon im netz und kann beantragt werden
dass sind quasi 2 Soforthilfen 5000€ Bayern und 9000€ Bundesregierung
Wo kann ich den Zuschuss beantragen??? Gibt es schon Formulare???
Soforthilfe Bayern von 5000€ kannmal schon seit letzte Woche beantragen
und die 9000€ Soforthilfe von der Bundesregierung Anfang nächste woche
Mein Tipp schickt euere Anträge per mail geht schneller 🙂
hallo
Für Bayer gab es die 5000€ Soforthilfe die habe ich beantragt und bekommen
jetzt sind es 9000€ die beschlossen wurden nach ein Gespräch mit der Regierung von Oberfranken heißt es sie wissen es noch nicht genau wird erst beschlossen .
was nu sind es 5000 oder 9000€ als Soforthilfe
wie gehe ich vor wenn ich die 5000€ schon bekommen habe bekommt mann noch die 4000€ ohne Antrag oder gibts im netz einen Antrag ?
Danke in voraus bleibt alle gesund
Danke Toll, dass es so gut geklappt hat in Bayern!!!
Ich brauche die Hilfe allerdings in RLP, fand bislang keinen Antrag!
RLP?
Ganz genau! Bleibt gesund und kommt gut durch diese Zeit!
Hallo ?? Wie lange hast du gewartet ?
Ich habe zwar die Bestätigung erhalten das mein Antrag eingegangen ist , Geld kam leider bisher keines an.. ?
Wie haben das Geld innerhalb von einer Woche erhalten
Kann nur sagen das ich innerhalb einer Woche es bekommen habe
Antrag Montag
Bestätigung Dienstag
Und Freitag war das Geld drauf
Darf ich fragen welchen Bezirk du hattest? Ich habe es nach Unterfranken/ Würzburg geschickt
Gibt es auch einen Antrag , den man ausfüllen kann , das ich die 9000€ auch bekomme. Ich find es nirgendwo.
Kann mir da jemand weiterhelfen
Danke
Mit freundlichen Grüßen
kommst du aus Bayern ?
da ist es noch nicht im netz kommt angeblich heute oder morgen
http://www.BMWi.de Hilfe für Unternehmen
runter scrollen Hilfe für Solo-Selbstständige Kleinbetriebe anklicken
wieder runter scrollen Land wählen
Corona Soforthilfe der Bundesregierung ( das sind die 9000€ ) zu beantragen aber noch nicht eingefügt zum beantragen
Die oberen drei sind die sofort Hilfe Bayern mit 5000€ bereits eingefügt zum beantragen
Hoffe es ist verständlich