Auf der Online-Version der renommierten Zeitschrift Forbes erschien dieser Tage ein Artikel von Martin Zwilling unter dem Titel: “Get A Domain Name Without Bankrupting Your Startup”, in dem Zwilling Thesen für Jungunternehmen für die Wahl der richtigen Domain aufstellt.
Martin Zwilling ist CEO und Gründer von Startup Professionals Inc., ein altgedienter Start-Up-Mentor, Blogger, Autor und Aufsichtsrat bei zahlreichen Start-Ups. In seinem Artikel bei Forbes, der nun auch bei businessinsider.com und auf seinem persönlichen Weblog erschienen ist, geht Zwilling davon aus, dass der Markt für gute Domain-Namen abgegrast ist und man sich als Start-Up bei der Wahl des eigenen Namens an sieben Empfehlungen halten kann: Der Unternehmensname sollte dem der Domain entsprechen. Die Wunsch-Domain, so sie noch zu haben ist, sollte man unter verschiedenen relevanten Endungen und in naheliegenden Vertippervarianten registrieren. Gegebenenfalls muss man den Unternehmensnamen ändern, damit er zur Domain passt. Alternativ macht man den Inhaber der passenden Domains ausfindig, tritt mit ihm in Verhandlung und einigt sich, unter Umständen auch dergestalt, dass man den Domain-Namen pachtet. Alsdann schnell einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen und fertig ist das Ding.
Für diesen Artikel und die Tipps belächelt die Domainer-Szene Zwilling wie auch Forbes. Im Grunde handelt es sich um ein Werk Zwillings, welches er bereits im April 2011 unter dem Titel “When To Pay A Premium For Your Company Domain Name” auf businessinsider.com veröffentlicht hatte und der damals bereits für Unfrieden sorgte, weil er suggerierte, dass alle Domainer Squatter sind. Der aktuelle Text macht nicht den Eindruck, Martin Zwilling wisse konkret, wovon er spricht. So erweckt er den Eindruck, ICANN hätte erst kürzlich, nach den großen Domain-Geschäften Ende der 90er, Länderendungen überhaupt zugelassen und die neuen generischen Endungen für Unternehmen gäbe es bereits.
Weiter sei die große Zeit der Domain-Verkäufe vorbei mit dem Höhepunkt in 2010, wo sex.com für US$ 13 Mio. den Inhaber wechselte. Domainer Michael Berkins stellt dazu fest, dass der Domain-Handel reifer geworden sei und 99,9 Prozent aller Prämium-Verkäufe auf Wunsch der Käufer mittlerweile unter dem Mantel von Verschwiegenheitsverpflichtungen erfolgen. Was Zwilling darüber hinaus nicht ins rechte Verhältnis setzt, sind die dauernd sich wiederholenden Marketingkosten und der einmalige Preis für eine ordentliche Premium-Domain.
Der Artikel von Martin Zwilling ist, obwohl der Aufguss eines früheren Artikels und gleichwohl ohne sichtbaren neuen Erkenntnisgewinn beim Autor in den vergangenen eineinhalb Jahren, doch hilfreich, insoweit er das Thema Domains und Domain-Handel in eine breitere Öffentlichkeit trägt, die Domain-Fachleuten zugleich die Möglichkeit gibt, in den Kommentaren vertiefende Informationen weiterzugeben.
Autoren: Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt Berlin; Florian Hitzelberger, Rechtsanwalt Holzkirchen; Florian Huber, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)