Für die Studie wurden 503 Online-Händler befragt, wobei 29 Prozent 2014 mindestens eine Abmahnung erhielten. Ein paar Ergebnisse der Studie:
- Jeder fünfte der befragten Online-Händler wurde sogar häufiger abgemahnt.
- An erster Stelle der häufigsten Abmahngründe: die Verletzung des Wettbewerbsrechts allgemein
- Jede zweite Abmahnung hatte dabei die Verletzung des Wettbewerbsrechts allgemein zum Gegenstand. Bei 11 Prozent der befragten Online-Händler war die Verletzung des Markenrechts sowie die Verletzung des Urheberrechts der häufigste Abmahngrund.
- Knapp jede zweite Abmahnung kostetet die Online-Händler bis zu 500 €
- Jeder sechste Online-Händler zahlte sogar mehr als 2000 € pro Abmahnung.
- Die Studie fand zudem heraus, dass 2014 rund 35 Prozent der Online-Händler eine Unterlassungserklärung unterzeichnen mussten. Gegenüber 2013 ist dies eine Verbesserung, da es dort noch über 62 Prozent der Online-Händler waren.