15.03.2012 – Kategorie: IT

Terminhinweis: Steuer – Merklisten für den internationalen Geschäftsverkehr

Das geschäftliche Engagement auf den internationalen IT-Märkten eröffnet nicht nur viele Chancen der Vernetzung, sondern verlangt von Unternehmen auch Kenntnisse im Steuerrecht. Aus Unkenntnis über Details im deutschen wie internationalen Steuerrecht können Schwierigkeiten bei der Umsetzung internationaler IT-Projekte entstehen, die sich bei entsprechender Vorbereitung und Vorsorge vermeiden lassen.

Christian Köhler, Vorstandsvorsitzender des SIBB: „Längst unterhalten die Unternehmen in Berlin und Brandenburg enge Geschäftsbeziehungen zu Partnern in aller Welt. Bei den damit einhergehenden steuerrechtlichen Herausforderungen lassen wir die Unternehmen nicht allein. Der SIBB bietet mit einem Workshop Expertenwissen aus erster Hand. Hiermit leisten wir unseren Beitrag, damit sich internationale Projekte und Geschäftsbeziehungen weiterhin entfalten können und immer mehr Unternehmen die Herausforderungen des internationalen Geschäftsverkehrs annehmen.“

Informationen aus erster Hand

Unternehmen der Region, die sich mit komplexen IT-Projekten auch international engagieren wollen, wissen oft nicht, welche steuerlichen Gesichtspunkte es im Auslandsgeschäft zu beachten gilt, beispielsweise bei Programmierleistungen aus den USA: Ein Berliner Software-Unternehmen kauft in den USA individuelle Programmierleistungen ein. Im Rahmen der Leistung wird auch vereinbart, dass das Berliner Unternehmen ein bereits zuvor programmiertes Tool der Amerikaner in seiner Software für zehn Jahre einsetzen kann; es wird in die Software integriert. Bei der Betriebsprüfung weist das Finanzamt die Berliner Firma darauf hin, dass sie auf den Lizenzteil eine Quellensteuer von 15,825 Prozent hätte einbehalten müssen und fordert den Betrag von ihr ein.

Überraschungen kann es auch bei Ausschreibungen geben: Ein Brandenburger Unternehmen hat den Zuschlag für ein großes IT-Projekt bei der französischen Sozialversicherung erhalten. Mehrere Mitarbeiter arbeiten für einen Zeitraum von 18 Monaten vor Ort beim Kunden. Die GmbH hat keine eigenen Büroräume in Frankreich. Die französische Finanzverwaltung geht dennoch zu Recht davon aus, dass die GmbH eine Betriebsstätte in Frankreich unterhält und fordert rund 33 Prozent Körperschaftsteuer auf den Betriebsstättengewinn. In Deutschland wäre wegen Verlustvorträgen bei der GmbH keine Steuer angefallen.

Damit es bei der Geschäftsabwicklung mit internationalen Geschäftspartnern keine Überraschungen gibt, bietet der Branchenverband SIBB hier wichtige Unterstützung. Mit einem halbtägigen Workshop am 19.3.2012 zum Thema „International Business & Tax“ leistet der SIBB einen Beitrag für mehr Sicherheit im internationalen Geschäftsverkehr. Für den Workshop, an dem auch Nicht-Mitglieder teilnehmen können, konnte Daniel Ziska, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht, gewonnen werden. Der renommierte Experte informiert anschaulich und praxisnah über die Herausforderungen bei internationalen Geschäftsbeziehungen. Eine Zehn-Punkte-Checkliste gibt den Workshop-Teilnehmern Orientierung, um wichtige steuerliche Aspekte zu beachten.


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