Umsatzsteuersenkung: Welche Probleme die kurzfristige Umstellung mit sich bringt
Quelle: wsf-s/shutterstock
Die Umsatzsteuersenkung bringt einige Probleme mit sich, ist der Steuerberater Roland Franz überzeugt. Auf welche Fallstricke jetzt Unternehmen achten müssen.
Im Rahmen eines seiner vielen Fernsehauftritte hat der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, mit sichtlichem Stolz das geschnürte Hilfspaket in Höhe von 130 Milliarden Euro vorgestellt. Insbesondere vertrat er die Auffassung, dass die Umsatzsteuersenkung, wenn auch nur zeitbedingt, ein „großer Wurf“ ist.
Umsatzsteuersenkung bringt Kosten mit sich
Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, vermutet, dass Minister Scholz wahrscheinlich keine praktischen Erfahrungen in der freien Wirtschaft hat und auch nicht weiß, was dies bedeutet.
„Die Kassensysteme im Einzelhandel, den er seinen Aussagen nach durch diese Umsatzsteuersenkung insbesondere unterstützen will, müssen kurzfristig, das heißt innerhalb von rund zwei Wochen umprogrammiert werden. Nach einem halben Jahr muss wieder zurückprogrammiert werden auf den alten Rechtsstand mit Ausnahme der Gastronomie, diese hat dann noch ein halbes Jahr länger Zeit“, bemängelt Steuerberater Roland Franz und fragt sich, ob sich unser Bundesminister über die hiermit verbundenen Kosten einmal Gedanken gemacht hat?
Teilleistungen müssen abgegrenzt werden
Jetzt schlägt die Bürokratie zu. Kurzarbeitergeld, Versuche, das Geschäft wieder anzukurbeln und obendrauf noch derartige Probleme. Wenn man diese Umsatzsteuersenkungen bei anderen Unternehmen, zum Beispiel Dienstleistungen, Bau, Handwerk etc. betrachtet, hat sich anscheinend keiner Gedanken darüber gemacht, wie viel Arbeitsaufwand es jetzt darstellt, dass beispielsweise Teilleistungen abgegrenzt werden müssen.
Quelle: Roland Franz & PartnerQuelle: Roland Franz & PartnerRoland Franz ist Steuerberater und Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner.
„Unter Umständen muss für eine Leistung, die sich über zwei Monate – Juni/Juli – hinzieht, eine Abgrenzung zum 30. Juni durchgeführt und dann mit zwei unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen abgerechnet werden. In diesem Zusammenhang müssen auch die gesamten Buchhaltungsprogramme umgestellt werden. Ich glaube, dass sich Minister Scholz darüber in keinster Weise Gedanken gemacht hat“, ist Steuerberater Roland Franz überzeugt.
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