11.07.2017 – Kategorie: Recht

VdS: Entwicklung von Richtlinien zur Umsetzung der DSGVO

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Zum 25. Mai 2018 muss die neue Datenschutz-Grundverordnung in jedem Unternehmen innerhalb der EU umgesetzt worden sein. Gerade Mittelständler sehen sich mit teils gravierenden und oft sogar unklaren Anforderungen konfrontiert. Das Institut für Unternehmenssicherheit VdS entwickelt derzeit in einem offenen Verfahren eigene Richtlinien zur praktikablen Umsetzung der Anforderungen – Experten sind zur Mitgestaltung eingeladen.

Zum 25. Mai 2018 muss die neue Datenschutz-Grundverordnung in jedem Unternehmen innerhalb der EU umgesetzt worden sein. Gerade Mittelständler sehen sich mit teils gravierenden und oft sogar unklaren Anforderungen konfrontiert. Das Institut für Unternehmenssicherheit VdS entwickelt derzeit in einem offenen Verfahren eigene Richtlinien zur praktikablen Umsetzung der Anforderungen – Experten sind zur Mitgestaltung eingeladen.

Für eine gewisse Unruhe im Markt sorgt derzeit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Sie soll die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlichen. Zum 25. Mai 2018 wird die Umsetzung in allen Mitgliedstaaten Pflicht. Grundlegende Kritik begleitet die Verordnung, insbesondere die oft vagen Formulierungen und die offenen Klauseln für nationale Gesetzgebungen werden von vielen Seiten bemängelt.

VdS entwickelt Richtlinien

„Ab dem 25. Mai muss jedes Unternehmen in Deutschland die DSGVO einhalten. Angesichts der in weiten Teilen durchaus gravierenden Auswirkungen der Verordnung auf Organisation, Kundenbetreuung und IT der Betriebe ist diese Frist gerade für Mittelständler keineswegs üppig bemessen“, betont Dr. Robert Reinermann, Geschäftsführer des Instituts für Unternehmenssicherheit VdS. „Natürlich gilt auch hier die unternehmerische Maxime: Größtmöglicher Erfolg bei optimaler Mitteleffizienz sowie Zertifizierung der ordnungsgemäßen Umsetzung durch eine unabhängige Stelle. Um diese Schritte besonders für KMU zu vereinfachen, wird VdS eigene Richtlinien entwickeln, mit denen Verantwortliche die Einhaltung der Verordnung in ihrem Unternehmen sicherstellen können.“

Experten zur Mitgestaltung aufgefordert

Wie bei jeder der bekannt praxisnahen VdS-Richtlinien sind interessierte Experten eingeladen, das Werk aktiv mitzugestalten. Der transparente Entwicklungsprozess wird über die Seite des Sicherheitsexperten und VdS-Kooperationspartners Mark Semmler koordiniert. Bis Oktober diesen Jahres soll eine Hilfestellung entstanden sein, mit der der Datenschutz besonders kleinerer Unternehmen DSGVO-gemäß umgesetzt und auch eindeutig zertifiziert werden kann. Aufbauen wird das Werk auf den Maßnahmen zur Informationssicherheit in den prämierten VdS-Richtlinien 3473 für optimale Cyber-Security.

Auf der IT-Security-Messe it-sa in Nürnberg (10. bis 12. Oktober 2017) sollen die fertigen Datenschutz-Richtlinien von VdS der Öffentlichkeit präsentiert werden. Weiter wird dann die Anerkennung als datenschutzspezifisches Zertifizierungsverfahren im Sinne des § 42 DSGVO beantragt.

Experten wie etwa Datenschutzverantwortliche sind herzlich eingeladen, sich an der Erstellung des Leitfadens für optimale Datensicherheit in KMU zu beteiligen.


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