Seit 12. November können die neuen Teilbereiche der 0180-Rufnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt werden. Die Gassen mit den Tarif-Kennziffern 6 und 7 sollen der Telekommunikationsbranche die regulatorische Grundlage geben, kostenlose Warteschleifen anzubieten – wie seit September 2012 vom neuen Telekommunikationsgesetz gefordert. Für Unternehmen, die ihre Hotlines auf die zusätzlichen Teilbereiche umstellen oder neue Rufnummern einrichten möchten, sind dabei einige Punkte zu beachten – angefangen bei den Einreichungsfristen.
Die Vergabe der Nummern über die Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt gestaffelt in drei Stufen. Bis 26. November können zunächst Nutzer einen Antrag stellen, die bereits eine oder mehrere 0180-1, -2, -3, -4 oder -5-Nummern einsetzen und diese umstellen oder zusätzlich die identische Ziffernfolge in einem der neuen Teilbereiche beantragen möchten. Zwischen dem 3. und 24. Januar kann jedes Unternehmen die Teilgassen 6 und 7 beantragen – auch für neue Ziffernfolgen. Für beide Antragszeiträume gilt: Wird dieselbe Ziffernfolge von mehreren Unternehmen gewünscht, entscheidet das Los. Auch nach dem 24. Januar besteht weiterhin Gelegenheit, Anträge einzureichen. Dann verläuft die Vergabe der Rufnummern statt per Los in der zeitlichen Reihenfolge, in der die Anfragen eingehen.
Bedeutung der Fristen für Unternehmen
Privilegiertes Vergabeverfahren: Die erste Antragsphase bis zum 26. November gewährt nur dem begrenzten Kreis bestehender 0180-Nutzer Zugriff auf die zusätzlichen Teilbereiche. Dadurch erhöht sich für Unternehmen die Chance, eine bestimmte Ziffernfolge zu erhalten. Wer eine Wunschziffernfolge hat, sollte also seinen Antrag bis Fristende einreichen. Für den Erhalt der gewünschten Folge gibt es jedoch aufgrund der Losvergabe bei Beantragung derselben Ziffernfolge durch mehrere Antragsteller keine Garantie.
Ein weiteres wichtiges Datum ist der 1. Juni 2013: Ab diesem Stichtag müssen Warteschleifen zu jedem Zeitpunkt eines Gesprächs kostenlos sein. Bis dahin sollten Unternehmen ihre Rufnummern auf Konformität mit den dann geltenden Regelungen prüfen. Vor der Reorganisation ihrer Rufnummern sollten sie auch überlegen, ob ein Rufnummernwechsel oder eine Optimierung nachgelagerter Bearbeitungsprozesse eine Option wäre. Außerdem wichtig: Für jede neue Nummer, die umgestellt oder neu eingerichtet werden soll, müssen Firmen einen eigenen Antrag stellen. Angestammte Nummern gehen im Rahmen der Erweiterung jedoch nicht verloren: Alle existierenden 0180-1, -2, -3, -4 oder -5-Rufnummern, die weiterhin genutzt werden sollen, bleiben bestehen.
Wichtig zu wissen: Unterschiedliche Tarifierung der Nummerngassen
Um die vorgeschriebene kostenlose Warteschleife zu realisieren, müssen Unternehmen die unterschiedliche Tarifierung der Gassen 0180-6 und -7 beachten: Nummern mit der Kennziffer 7 sind nur innerhalb der ersten 30 Sekunden eines Anrufs kostenlos, anschließend wird minutenweise abgerechnet. So sind sie geeignet für Unternehmen, deren Warteschleifen insgesamt nicht länger als 30 Sekunden dauern. Firmen, die längere Wartezeiten verzeichnen, profitieren davon jedoch nicht. Die Gasse 0180-6 wird hingegen pro Anruf tarifiert und ist dadurch für Gespräche mit zwischengeschalteten Wartezeiten nutzbar.
Weitere Infos: www.multiconnect.de