28.04.2021 – Kategorie: Handel
Verpackungsgesetz: ZSVR startet digitales Portal für effizienten Vollzug
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat am 12. April 2021 das neue „LUCID Behördenportal“ gestartet. Das Portal soll die Übermittlung von Beweisakten einfacher und sicherer gestalten. Hierüber werden den zuständigen Landesbehörden ermittelte Ordnungswidrigkeits-Verdachtsfälle zum Verpackungsgesetz in digitaler Form bereitgestellt.
- Mit dem neuen Behördenportal LUCID können die Behörden der Bundesländer und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sich schneller austauschen.
- Außerdem wird der Vollzug bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz wird einfacher und sicherer.
Die große Mehrheit der Mitarbeiter bei den Landesvollzugsbehörden und ihrer Aufsichtsbehörden beim Verpackungsgesetz verfügt jeweils über personalisierte Zugänge zum Portal. Diese können dort dokumentierte Verdachtsfälle herunterladen und bearbeiten, was den Vollzug beschleunigen soll. Gleichzeitig erhöht LUCID die Datensicherheit im Vergleich zur Übermittlung von Verdachtsfällen per E-Mail durch Verschlüsselungstechnologien signifikant.
Effiziente Überwachung von Recycling-Maßnahmen
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat zwei übergeordnete Ziele: Der Markt für Recycling muss funktionieren und das Verpackungsgesetz soll wirken. „Dazu müssen sich Verpflichtete rechtskonform nach dem Gesetz verhalten und für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Anders ist die notwendige Umweltentlastung nicht zu erreichen. Als schlanke Behörde nutzen wir dazu konsequent die Chancen der Digitalisierung und reduzieren damit Komplexitäten“, erläutert Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR.
Das LUCID Behördenportal funktioniert in zwei Richtungen. Der Austausch zwischen den Vollzugsbehörden und der ZSVR wird deutlich gestärkt: Die ZSVR stellt Datensätze zur Verfügung und die Vollzugsbehörden selbst haben die Möglichkeit, bei der ZSVR aktiv Informationen abzurufen. Die Bearbeiter*innen können auch sogenannte Einsichtsvorlagen anfordern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Unternehmen seinen Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nicht oder nicht adäquat nachkommt. Zudem kann die Historie der Fallbearbeitungen dem Portal künftig direkt entnommen werden.
Die angebundenen Behörden können individuelle Auswertungen anlegen und dazu Daten abfragen, um den Vollzug im jeweiligen Bundesland zielgerichtet durchzuführen. Mittelfristig ist geplant, dass die Vollzugsbehörden auch Informationen zu den Erfassungsmengen der Verpackungen und die Mengenstromnachweisberichte der Systeme bekommen.
Verpackungsgesetz: Compliance und Vollzug sind entscheidend
Compliance und Vollzug sind von hoher Bedeutung für die Wirkung des Verpackungsgesetzes. Seit 2019 hat die ZSVR rund 6.000 Ordnungswidrigkeiten identifiziert. Die Durchsetzung des Vollzugs obliegt nach Abgabe der E-Akten den zuständigen Landesbehörden. Gestartet ist das Projekt „Behördenportal“ im Jahr 2020. Bedienung, Inhalt und Prozesse des Behördenportals wurden in einer intensiven Testphase mit den Landesvollzugsbehörden geprüft und optimiert.
Mit dem IT-Projekt stellt die ZSVR erneut ihre hohe Innovationskraft im Bereich E-Government unter Beweis. Davon ist auch Rachut überzeugt: „Das Behördenportal LUCID und die enge Kooperation mit den Landesbehörden zeigen beispielhaft, wie digitale Transformation in der Verwaltung aussehen kann. Auf dieser Basis kann das Verpackungsgesetz seine volle Wirkung entfalten.“
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister mit Sitz in Osnabrück gehören die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Handelsverband Deutschland (HDE), die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen (IK) sowie der Markenverband an. Sie wird mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes am 1. Januar 2019 als beliehene Behörde für mehr Transparenz und Kontrolle beim Verpackungsrecycling sorgen. Dazu führt sie ein Register aller Produktverantwortlichen aus Industrie und Handel, gleicht Mengen von Herstellern und Systemen ab und sorgt damit für eine transparente Kostenteilung unter den Beteiligten.
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