Wie WiredMinds bekannt gibt, hat der TÜV Süd dem Unternehmen die Einhaltung von Datenschutz-Gesetzen und Richtlinien bei der Analyse von Websites bescheinigt.
WiredMinds bietet Softwarelösungen und Services für die Analyse webbasierter Prozesse und Dienstleistungen. Dazu zählen Softwareanwendungen, mit denen Unternehmen durch Verfahren wie Zählpixeltechnologie oder Rohdatenanalyse ihre Websites und das Besucherverhalten auf Parameter wie Geolokation, Suchpfade, Besuchsfrequenz und Suchmaschinen untersuchen können.
„Unternehmen brauchen Kenntnis darüber, was Besucher und potenzielle Kunden auf ihrer Homepage suchen und finden – die Analyse des Besucherverhaltens ist legitim. Aber ist sie auch legal? Mit der falschen Softwarelösung geraten viele Unternehmen – ohne es zu wissen und unbeabsichtigt – in eine Grauzone mit Konfliktpotenzial zum Datenschutz. Insbesondere Softwareanbieter aus dem angelsächsischen Raum haben einige Mühe, den strengen Auflagen des deutschen Daten- und Persönlichkeitsschutzes gerecht zu werden. So laufen Unternehmen unter Umständen in das Risiko einer Anzeige mit einer Strafandrohung von bis zu 50.000 €“, so Albert Denz, Vorstandsvorsitzender WiredMinds.
WiredMinds hat bereits 2007 den TÜV Süd erstmals beauftragt, eine datenschutzrechtliche Überprüfung seiner Webanalyse-Softwarelösungen durchzuführen und damit als erster Hersteller für seine Kunden klare Verhältnisse geschaffen. Da sich das Thema im gesellschaftlichen Kontext weiterentwickelt hat und mittlerweile durch das Bundesdatenschutzgesetz und das Telemediengesetz verbindlich geregelt ist, hat WiredMinds im Juni 2010 den TÜV Süd mit einem zweiten Gutachten betraut. Überprüft wurden die WiredMinds-Softwarelösungen hinsichtlich dem aktuellsten gesetzlichen Stand und den relevanten Richtlinien und Best Practices, darunter die Empfehlungen des Düsseldorfer Kreises.
Zum 11.10.2010 hat der TÜV Süd WiredMinds bescheinigt, dass WiredMinds seine Analysesoftware so ausliefert, dass alle Einstellungen den Empfehlungen des Düsseldorfer Kreises genügen und daher davon auszugehen ist, dass die Nutzung der Webanalyse von WiredMinds als datenschutzrechtlich unbedenklich gelten kann. Kunden und Nutzer der WiredMinds Webanalyse-Software erhalten so mehr Rechtssicherheit.
Heinz-Joachim Sommer, Referent für Datenschutz bei der TÜV Süd Informatik und Consulting Services GmbH, kommentiert: „Besonders erfreut kann ich feststellen, dass der Schutz von personenbezogenen Daten bei WiredMinds kein Modethema, sondern seit Jahren gelebte Unternehmensphilosophie ist“.
Info: http://www.tuev-sued.de