06.03.2023 – Kategorie: Recht

Widerrufsbuttons: Was bringt deren Einführung im Onlinehandel?

Der Rat der Europäischen Union hat jetzt seine Verhandlungsposition zur Änderung der Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verabschiedet. Mit dieser will die EU die Regeln für alle Fernabsatzverträge – egal ob Finanzdienstleistungen oder Waren – einschließlich Widerruf ändern.

Onlinehändler sollen gemäß der geänderten Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen künftig dazu verpflichtet werden, bei jeder Bestellung einen Widerrufsbutton anzubieten. Außerdem haben Verbraucher das Recht zum Widerruf von Warenbestellungen nur mit ihrem Namen und der Vertragsnummer. Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa beim bevh, hat Bedenken bei Einführung dieser Richtlinie: „Hier soll reguliert werden, was bislang kein Problem war. Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kunden also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Der Widerruf von Bestellungen wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbraucher das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können.“

Widerruf: Gesetzesänderung würde vieles verkomplizieren

„Die Vorgaben der EU sind zu pauschal und mit heißer Nadel gestrickt. Ein Beispiel ist, dass die Möglichkeit von Teilwiderrufen nicht berücksichtig wurde: Bisher waren die Händler frei darin zu bestimmen, wie der Widerruf erfolgen soll und konnten Teilwiderrufe praxisnah berücksichtigen. Die starre Vorgabe des Gesetzesvorschlags sieht aber nur den Widerruf des gesamten Kaufvertrages vor. Beinhaltet eine Bestellung mehrere Artikel, können Verbraucher zukünftig nur alle Artikel widerrufen oder keinen“, erklärt Alien Mulyk.

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) ist die Branchenvereinigung der Interaktiven Händler (d.h. der Online- und Versandhändler). Neben den Versendern gehören dem bevh auch Dienstleister an. Nach Fusionen mit dem Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel und dem Bundesverband der Deutschen Versandbuchhändler, repräsentiert der bevh die kleinen und großen Player der Branche. Der bevh vertritt die Brancheninteressen aller Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber sowie Institutionen aus Politik und Wirtschaft. (sg)

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Aufmacherbild: oatawa – Adobe Stock


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