Betriebshaftpflicht Versicherung wird für Amazon Seller zur Pflicht

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Amazon-Händler mit über 5.000 Euro Umsatz benötigen jetzt eine Betriebshaftpflicht-Versicherung. Verkäufer, die bis Ende August keinen Schutz nachweisen können, riskieren Abmahnungen, Strafzahlungen oder sogar Ausschluss vom Amazon Marketplace.

(Bild:  MQ-Illustrations/Adobe Stock)
(Bild: MQ-Illustrations/Adobe Stock)

Amazon erhöht die Anforderungen an die Händler auf seiner Plattform. Bereits Ende Juli informierte der Online-Marktplatz seine Verkäufer, dass sie innerhalb von 30 Tagen eine Betriebshaftpflicht-Versicherung nachweisen müssen. Diese Regelung betrifft alle Händler, die in drei aufeinanderfolgenden Monaten mindestens 5.000 Euro Umsatz erzielen. Um weiterhin über Amazon verkaufen zu dürfen, müssen diese spätestens bis Ende August eine entsprechende Versicherung zur Abdeckung der Betriebshaftpflicht abschließen.

 In den USA ist übrigens eine Versicherung zur Betriebshaftpflicht oder Produkthaftpflicht im Rahmen der A-Z-Garantie für Händler bereits seit 2021 Pflicht. Dies lässt sich über den konzerneigenen Versicherungsmarktplatz von Amazon schnell und einfach erledigen.

Was Amazon Seller bei der Betriebshaftpflicht beachten sollten

Händler in Deutschland müssen sich jedoch eigenständig um ihren Versicherungsschutz kümmern und dabei einige Mindestanforderungen erfüllen: 

  • Amazon muss als Mitversicherungsnehmer in der Versicherung genannt werden. Dies ist eine Sondervereinbarung, die jeder Kunde bei seinem Versicherer anfragen muss.

  • Die Mindestversicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss eine Million Euro je Schaden betragen, bei einer maximalen Selbstbeteiligung von 10.000 Euro je Schadensereignis. Die Vorgabe entspricht üblichen Marktstandards.

  • Der Einschluss von Cyber-Schäden und Haftpflichtschutz für Datenschutzverletzungen wird von Amazon nicht explizit gefordert, jedoch ist es sinnvoll, diese Risiken ebenfalls mit abzusichern.

Warum Amazon-Händler jetzt schnell handeln müssen

Mit den neuen Anforderungen will Amazon sowohl sich selbst als auch seine Händler vor Haftungsansprüchen schützen. Im Mittelpunkt steht wahrscheinlich das Bedürfnis von Amazon, nicht für seine eigenen Händler in die Haftung eintreten zu müssen. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung soll bei fehlerhaften Produkten, die in der EU oder Großbritannien verkauft werden, Sach- oder Personenschäden abdecken. Da Verkäufer auf dem Amazon Marketplace vertraglich verpflichtet sind, alle Anforderungen zu erfüllen, müssen sie jetzt schnell handeln. Andernfalls riskieren sie Abmahnungen, Schadenersatzforderungen oder im schlimmsten Fall den dauerhaften Ausschluss vom Marketplace. 

Besondere Vorsicht für internationale HändlerHändler, die ausschließlich innerhalb der EU und nach Großbritannien verkaufen, sollten keine großen Schwierigkeiten haben, eine Betriebshaftpflicht abzuschließen, die alle Anforderungen von Amazon erfüllt. Wer jedoch auch in die USA verkauft, muss bei der Wahl des Versicherers vorsichtig sein, da viele traditionelle Versicherer in Deutschland nicht ohne Weiteres Produkte anbieten, die auch bei Haftungsansprüchen US-amerikanischer Käufer schützen.

Berufshaftpflicht-Versicherung speziell für Amazon Seller

Um den komplexen Anforderungen für Amazon-Verkäufer gerecht zu werden, haben einige Versicherer bereits Berufshaftpflicht-Versicherungen entwickelt, die umfassenden Schutz bieten. Bei Abschluss einer solchen Versicherung, wie sie zum Beispiel sollte im Einzelfall genau geprüft werden, ob sie die folgenden Risiken hinreichend abdeckt: 

  • Verstöße gegen das Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht

  • Schutz bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen

  • Produkthaftpflicht als EU-ImporteurHaftung bei Datenschutzverletzungen

  • Schäden durch Cyberangriffe

  • Weltweiter Schutz

Versicherungsmakler beraten zur Betriebshaftpflicht

Amazon-Händler, die jetzt eine Versicherung zur Betriebshaftpflicht abschließen müssen, sollten dazu die Beratung eines Versicherungsmaklers wie CyberDirekt in Anspruch nehmen. Der Abschluss über ein Internetportal ist theoretisch auch möglich, jedoch mit einigen Nachteilen verbunden. Zunächst gilt es zu prüfen, ob der jeweilige Versicherer die Produktkategorien der vom Amazon-Händler angebotenen Waren auch versichern will. Hierzu können nicht bei jedem Online-Antrag detaillierte Angaben gemacht werden und nicht versicherbare Produkte finden sich gegebenenfalls erst in den Ausschlüssen der Versicherungsbedingungen wieder. Ein Versicherungsmakler übernimmt diese Prüfung und kümmert sich um die Abstimmung mit dem Versicherer. 

Die namentliche Mitversicherung von Amazon auf der Versicherungspolice ist eine individuelle Anpassung der Betriebshaftpflicht-Versicherung, welche Amazon im Schadensfall Vorteile bieten kann. Eine Standard-Versicherungspolice aus einem Online-Portal bietet diese Möglichkeiten in der Regel nicht. Hierbei könnte lediglich nach Abschluss die Änderung beim Versicherer angefordert werden. Ob dieser jedoch dazu bereit ist, kann nicht garantiert werden. Ein Versicherungsmakler kümmert sich vor Abschluss der Betriebshaftpflicht darum, die Mitversicherung von Amazon mit dem Versicherer abzuklären. Es ist marktüblich, dass der Versicherer dem potenziellen Kunden vor Abschluss bereits bestätigt, ob dies möglich ist.

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Was bei Versicherung von Cyber-Risiken zu beachten ist

Der Versicherung von Cyber-Risiken kommt in einer Haftpflichtdeckung für einen Amazon-Händler eine besondere Rolle zu. Sollte es zu einem Hackerangriff auf die IT-Systeme von Amazon kommen, ist die Verantwortung nicht beim Amazon-Händler zu verorten. Dies stellt den Händler jedoch keineswegs von allen Haftungsansprüchen frei. Die AGB sowie Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung sind zu beachten. Kommt es jedoch zu einem Cyberangriff auf die eigenen IT-Systeme des Händlers, können die Kunden Schadensersatzansprüche stellen. Diese sind in der Betriebshaftpflicht-Versicherung jedoch nur abgedeckt, wenn Vermögensschäden mit eingeschlossen sind. Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, zum Beispiel durch einen Datenabfluss infolge eines Hackerangriffs, werden nicht als Personen- oder Sachschäden behandelt. 

Zu guter Letzt muss berücksichtigt werden, wer die eigenen Kosten des Händlers bei einem Cyber-Vorfall trägt, zum Beispiel für IT-Forensik, Wiederherstellung von Daten oder Rechtsberatung. Diese Kosten sind nicht in einer Betriebshaftpflicht abgedeckt, weil diese sich ja auf die Versicherung von Haftungsansprüchen Dritter beschränkt. Hierzu bietet sich bei einigen Anbietern der Einschluss eines optionalen Zusatzmoduls für Cyber-Eigenschäden an. Dies ist jedoch nur für geringe Deckungssummen möglich. Alternativ kann eine alleinstehende Cyber-Versicherung abgeschlossen werden.

BetriebshaftpflichtHanno Pingsmann 
ist Geschäftsführer der CyberDirekt , einem unabhängigen Spezialmakler mit dem Schwerpunkt Cyberversicherungen für KMU. Über die eigene Plattform bietet das Unternehmen einen Vergleich von Cyberversicherungen in der DACH-Region. Außerdem werden Unternehmen zu weiteren Versicherungen wie Betriebshaftpflicht, Gewerberechtsschutz und D&O-Versicherungen beraten.

Bildquelle: CyberDirekt