Barrierefreiheit BFSG: Auf dem Weg zu einer inklusiven Zahlungslandschaft

Ein Gastkommentar von Jörg Stahl 2 min Lesedauer

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Am 28. Juni 2025 tritt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act) in Kraft, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der EU beitragen soll. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird erhebliche Auswirkungen auf Zahlungsdienste haben.

(Bild:  © Supatman/stock.adobe.com)
(Bild: © Supatman/stock.adobe.com)

Mit der EU-Richtlinie EAA soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der gesamten EU verbessert werden, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Vielzahl von Waren und Dienstleistungen, darunter E-Commerce, Telekommunikation und Bankdienstleistungen, zu ermöglichen. Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in der EU anbieten, müssen dann, entsprechend der jeweiligen lokalen Gesetzgebung, diese Vorgabe umsetzen.

Die neue EU-Richtlinie wird erhebliche Auswirkungen auf Zahlungsdienste haben. So schreibt der EAA beispielsweise vor, dass Zahlungssysteme wie Geldautomaten, Zahlungsterminals und Online-Banking-Plattformen für alle zugänglich sein müssen. Jörg Stahl, POS Product Management Director (EMEA) bei TeleCash from Fiserv, erläutert die Auswirkungen des EAA und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) auf Zahlungsanbieter und erklärt, wie diese darauf reagieren sollten.

BFSG: Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in Deutschland

Die daraus resultierende bevorstehende Einführung des BFSG in Deutschland verlangt, dass alle Zahlungsprodukte und -dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, beispielsweise Seh-, Hör- oder Motorikeinschränkungen, nutzbar sind. Mit dem Inkrafttreten des BFSG wird es zu einer erheblichen Veränderung in der Art und Weise kommen, wie Unternehmen Zahlungssysteme konzipieren und implementieren. 

Der Schwerpunkt wird dabei verstärkt auf Inklusion und nutzerorientiertem Design liegen. So müssen beispielsweise alle neuen Zahlungsgeräte am Point of Sale (PoS) mindestens zwei Sinneskanäle unterstützen, darunter eine visuelle Anzeige und eine Audioausgabe, um bargeldlose Zahlungen zugänglicher zu machen. Darüber hinaus schreibt der Akt vor, dass Prozesse klar dargestellt werden müssen, damit die Nutzer sie leicht und sicher wahrnehmen können. Für Personen mit Sehbehinderung sind besonders große Schriftgrößen und ein ausreichender Kontrast wichtig.

Sensorischer Kanal über den Status des Zahlungsvorgangs

Gemäß dem BFSG muss auch ein zweiter sensorischer Kanal hinzugefügt werden, um den Verbrauchern Informationen über den Status und den Fortschritt des Zahlungsvorgangs zu liefern. Dies kann in Form von Sprachführung, taktiler Rückmeldung oder kontrastreichen Anzeigen erfolgen.

Die Barrierefreiheit von Zahlungsvorgängen zu ignorieren bedeutet, dass nicht nur die neuen Vorschriften nicht eingehalten werden, sondern auch, dass Anbieter mehr als 15 Prozent der Weltbevölkerung ausgrenzen. Das neue Gesetz ermöglicht so den Zugang aller Menschen zu Zahlungsdienstleistungen.“

BFSGJörg Stahl
ist POS Product Management Director (EMEA) bei TeleCash from Fiserv, einem Anbieter von Zahlungs- und Finanztechnologie.

Bildquelle: eleCash from Fiserv.

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