Neue Verordnung der EU CSAM: Geplante Chat-Überwachung gefährdet EU-Recht

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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eco kritisiert den neuen Vorschlag zur CSAM-Verordnung, über den diese Woche der EU-Rat abstimmen will. Der Vorschlag der belgischen EU-Ratspräsidentschaft sieht vor, dass Kommunikationsdienste wie Whatsapp, Signal oder Facebook verpflichtet werden können, persönliche Bilder oder Videos der Nutzer auf Anordnung zu durchsuchen.

(Bild:  ofri/Adobe Stock - generiert mit KI)
(Bild: ofri/Adobe Stock - generiert mit KI)

Die Überwachung soll selbst dann möglich sein, wenn die Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen geschützt ist. Dies soll durch eine so genannte „Upload-Moderation" geschehen, die vor dem Versand von Nachrichten greifen soll. Dieser Ansatz steht im Widerspruch zum EU-Recht und gefährdet die Integrität von Verschlüsselungsmechanismen. 

Der Verband der Internetwirtschaft eco warnt vor den Folgen dieses belgischen Schnellschusses und insbesondere vor der „Upload-Moderation“, bei der Nutzer angeblich freiwillig in eine Chat-Kontrolle einwilligen sollen, um Bilder und Videos zu teilen. Ohne eine entsprechende Einwilligung dürfen die Nutzer Bilder, Videos und URLs nicht mehr über den Dienst teilen und verlieren in diesem Falle wichtige Kommunikationsfunktionen. Dies widerspricht jedoch dem Prinzip der freiwilligen Zustimmung nach EU-Recht.

CSAM-Regulierung führt zu allgemeiner Überwachung

Alexandra Koch-Skiba ist Leiterin der eco-Beschwerdestelle.(Bild:  eco)
Alexandra Koch-Skiba ist Leiterin der eco-Beschwerdestelle.
(Bild: eco)

Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Beschwerdestelle des eco, betont: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt ist ein wichtiges Ziel, für das sich eco seit über 25 Jahren mit den Aktivitäten seiner Beschwerdestelle stark engagiert. Dennoch und gerade deshalb bewerten wir den Verordnungsentwurf der EU-Kommission kritisch, weil die darin aktuell enthaltenen Vorgaben zu einer allgemeinen Überwachung führen und wichtige Ende-zu-Ende-Sicherheitstechnologien konterkarieren. Die geforderte Einwilligung in clientseitiges Scannen stellt eine erzwungene Zustimmung dar, die mit EU-Recht unvereinbar ist. Gleichzeitig ist der Mehrwert für eine effektive Bekämpfung illegaler Internetinhalte sehr fraglich.“ 

Keine Gefährdung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Die Behauptung im Vorschlag, dass clientseitiges Scannen die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht gefährde, ist nach Ansicht von eco irreführend. Technisch gesehen ist es unmöglich, jedes hochgeladene Bild zu scannen, ohne die Verschlüsselung zu beeinträchtigen. „Und faktisch bedeutet der Vorschlag nichts Anderes, als würde jemand unsere Briefe lesen, noch bevor wir sie überhaupt in den Umschlag stecken konnten. Die Verordnung würde so gravierend Freiheitsrechte beschneiden und irgendwann vor dem EuGH scheitern“, so Koch-Skiba. eco hat kürzlich gemeinsam mit anderen Akteuren zwei Briefe an die EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet, um auf die Risiken dieses Vorschlags hinzuweisen und die Integrität der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu schützen.

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