Ein generelles Verbot der Dark Patterns, wie es das EU-Parlament plant, würde laut einem aktuellen Rechtsgutachten des bevh Umweltziele und Verbraucherkommunikation erschweren.
(Quelle: Andrey Popov - Adobe Stock)
Vor der Anhörung zum Thema „Dark Patterns“ im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments am 16. März 2022 hat der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses warnt vor einem unnötigen Verbot aus falsch verstandenem Verbraucherschutz. Bei Dark Patterns handelt es sich um Marketing-Maßnahmen, die bewusst so gestaltet sind, dass sie das Verhalten von Nutzern in vom Anbieter gewünschte Bahnen lenken. Gesetze gegen zahlreiche Arten von Dark Patterns sind aber schon in Kraft.
Neben dem europaweit geltenden Datenschutzrecht, dem Verbot unlauteren Wettbewerbs, umfassenden Informationspflichten für Website-Betreiber und Vorgaben zur „Bestell-Button“-Gestaltung sowie dem Verbot der Vorauswahl von Bestelloptionen finden sich einfach auszuübende Widerrufsrechte und künftig stark vereinfachte Kündigungsmöglichkeiten, die manipulative Praktiken schon jetzt umfassend verbieten.
Dark Patterns: Verbraucherschutz online schon jetzt besser als offline
„Das Beeinflussen von Kaufentscheidungen, sonst bekannt als Marketing, ist kein spezifisches Online-Phänomen. Im Supermarkt lässt wärmeres Licht das Obst frischer aussehen, Süßigkeiten werden gezielt an der Kasse angeboten, damit quenglige Kinder ihre elterlichen Begleiter zum Kauf nötigen. Auch das sind Dark Patterns. Der Unterschied zum stationären Handel: Im E-Commerce gibt es ein 14-tägiges Rückgaberecht. Wer meint, bei der Online-Bestellung getäuscht worden zu sein, kann diesen Fehler problemlos wieder rückgängig machen“, erklärt Alien Mulyk, Referentin Public Affairs beim bevh.
Dessen ungeachtet vertreten Abgeordnete des Europäischen Parlaments die Position, dass bestimmte Einflussversuche auf den Nutzer untersagt werden sollen, beispielsweise das Hervorheben eines Einwilligungs-Buttons beim Betreten einer Website, die Cookies verwendet. „Ein generelles Verbot von Dark Patterns, wie im Rahmen des Digital Services Act diskutiert, ist überflüssig. Diese sind bereits in der europäischen Verbraucherschutzgesetzgebung, dem europäischen Datenschutz und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb untersagt. Es hapert nicht an Regeln, nur an ihrer effektiven und einheitlichen Durchsetzung“, ergänzt Eva Behling, Justiziarin des bevh.
Bemühungen der Onlinehändler nach mehr Nachhaltigkeit nicht behindern
Die Diskussion um „Dark Patterns“ wirft die Frage nach der Abgrenzung zum „Nudging“ auf. Beim „Nudging“ handelt es sich ebenfalls um das Lenken des Nutzerverhaltens, allerdings in dessen eigenem Interesse beziehungsweise im Interesse des Gemeinwohls. Diese Praktiken nutzen Anbieter, um das Konsumverhalten in nachhaltigere Bahnen zu steuern. Allerdings kann die Grenze zwischen Dark Patterns und Nudging fließend sein. Die Diskussion um Verbraucherbeeinflussung sollten Verantwortliche daher mit Augenmaß führen, damit keine Praktiken verboten werden, die gesellschaftlich nützlich sind.
„Den Kunden sollen auf ihrer Customer Journey möglichst früh nachhaltige Alternativen zu ihren Einkaufsgewohnheiten nahegebracht werden, um etwa ein ausuferndes Retouren-Verhalten einzudämmen oder den Kauf nachhaltigerer Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen. Das ist ein wichtiger Hebel für den Klimaschutz, weil Nachhaltigkeit im Onlinehandel effektiver funktioniert, wenn Kundinnen und Kunden schon bei der Bestellentscheidung auf ein verantwortungsvolleres Verhalten achten“, berkäftigt Eva Behling.
Das Rechtsguthaben über die „Rechtlichen Rahmenbedingungen sogenannter Dark Patterns“ wurde von Prof. Dr. Jürgern Kühling, LLM mit Unterstützung von RA Cornelius Sauerborn, beide an der Universität Regensburg, erstellt. Das Rechtsguthaben wurde im Auftrag des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel Deutschland e. V. am 14. Februar 2022 vorgelegt.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) ist die Branchenvereinigung der Online- und Versandhändler. Neben den Versendern sind dem bevh auch Dienstleister angeschlossen. Nach Fusionen mit dem Bundesverband Lebensmittel-Onlinehandel und dem Bundesverband der Deutschen Versandbuchhändler repräsentiert der bevh die kleinen und großen Player der Branche. Der bevh vertritt die Brancheninteressen aller Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber sowie Institutionen aus Politik und Wirtschaft. (sg)
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