EU-Datenschutzgesetz EU Data Act: Mehr Transparenz für Unternehmen und Verbraucher

Verantwortliche:r Redakteur:in: Stefan Girschner 4 min Lesedauer

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Nach einer zwanzigmonatigen Umsetzungsfrist tritt am 12. September 2025 der EU Data Act in Kraft. Die auch als EU-Datenschutzgesetz bezeichnete Verordnung hat zum Ziel, Unternehmen, Bürgern und Verwaltungen mehr nicht-personenbezogene Daten zur Verfügung stellen.

(Bild:  © LELISAT/stock.adobe.com)
(Bild: © LELISAT/stock.adobe.com)

Der heute in Kraft tretende EU Data Act soll regeln, wie Daten in Europa von Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen geteilt und genutzt werden können. Für Verbraucher bedeutet dies mehr Transparenz und Kontrolle über ihre Gerätedaten. Hersteller müssen hingegen offenlegen, welche Informationen ihre Geräte sammeln, und diese Daten für Nutzer und autorisierte Dritte zugänglich machen.

Für Unternehmen bringt der EU Data Act neben den genannten Pflichten auch Chancen. So müssen Cloud-Anbieter künftig einfache Anbieterwechsel ermöglichen. Damit wird ein Vendor-Lock-in aufgehoben und die B2B-Datennutzung wird fair geregelt. Zudem erhalten Behörden in Krisensituationen Zugriff auf erforderliche Daten. Verstöße können, ähnlich wie bei der DSGVO, mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Aus aktuellen Anlass haben wir hier einige Einschätzungen von Herstellern und Verbänden eingeholt.

Datenportabilität als Schlüssel zu höherer Resilienz

Tim Pfaelzer ist Senior Vice President und General Manager EMEA bei Veeam Software.(Bild:  Veeam Software)
Tim Pfaelzer ist Senior Vice President und General Manager EMEA bei Veeam Software.
(Bild: Veeam Software)

Tim Pfaelzer, Senior Vice President und General Manager EMEA bei Veeam Software: „Der EU Data Act tritt zu einem wichtigen Zeitpunkt in Kraft, denn: Viele Unternehmen haben hybride Umgebungen eingeführt, weil sie Flexibilität bieten. Oftmals leidet darunter allerdings die Datenportabilität und das erschwert die Übertragung, den Zugriff und die Sicherung von Daten. Mit neuen Anforderungen nicht nur an die Datenportabilität, sondern auch an die Zugänglichkeit, unterstreicht der EU Data Act, warum Flexibilität ein unverzichtbarer Faktor ist. Sie muss von Grund auf in sämtliche Abläufe integriert und in Pläne zur Datenresilienz eingebettet werden.

Unternehmen verfügen hoffentlich bereits über robuste Resilienzstrategien, aber wenn Daten über den Verwendungszweck hinaus eingeschränkt werden, führt das nicht nur zu betrieblichen Ineffizienzen, sondern kann auch Verstöße gegen das neue Gesetz mit sich bringen. Unternehmen profitieren entsprechend von unmittelbarem, proaktivem Handeln – nicht nur heute, sondern auch in Zukunft. Für digitale Prozesse werden Portabilität und Datensouveränität immer wichtiger werden. Die dafür notwendige Verfügbarkeit sicherer und dennoch zugänglicher Daten wird damit zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil.“

Mit neuen Anforderungen nicht nur an die Datenportabilität, sondern auch an die Zugänglichkeit, unterstreicht der EU Data Act, warum Flexibilität ein unverzichtbarer Faktor ist.

Tim Pfaelzer, Veeam Software

Data Act bringt Nutzern mehr Daten-Souveränität

Grace Carter ist Government Affairs Counsel bei Elastic.(Bild:  LinkedIn)
Grace Carter ist Government Affairs Counsel bei Elastic.
(Bild: LinkedIn)

Grace Carter, Government Affairs Counsel bei Elastic: „Die Umsetzung des EU Data Act markiert einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Daten-Souveränität für Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere, wenn es um die Frage geht, wie Daten geteilt und genutzt werden. Das Gesetz verleiht Verbraucherinnen, Verbrauchern und Unternehmen in der EU umfassende Rechte: Sie können auf ihre erzeugten Daten zugreifen, diese teilen und übertragen – auf Basis klar definierter Regeln, wann und wie Daten bereitzustellen sind.

Im Mittelpunkt stehen Agilität, Wahlfreiheit und Innovation: Unternehmen und Organisationen werden künftig Cloud-Anbieter reibungslos wechseln, Vendor-Lock-in vermeiden und die Technologien wählen können, die ihren Anforderungen am besten entsprechen. Zugleich entstehen neue Möglichkeiten, den Wert von Daten aus vernetzten Produkten und Services zu erschließen – ein zentraler Baustein für Europas Vision einer wirklich datengetriebenen Wirtschaft.

Die Herausforderung besteht darin, dass Daten heute häufig fragmentiert vorliegen – strukturiert und unstrukturiert, verteilt auf Cloud-, On-Premises- und hybride Systeme. Um das Potenzial des EU Data Act einzulösen, benötigen Organisationen Lösungen, die Daten nahezu in Echtzeit integrieren und analysieren. Eine einheitliche Datenplattform, die nahtlos über verschiedene Umgebungen hinweg funktioniert und Informationen weltweit auffindbar sowie wiederverwendbar macht, ist aus unserer Sicht der Schlüssel, damit dieses Versprechen Wirklichkeit wird.“

Die Umsetzung des EU Data Act markiert einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Daten-Souveränität für Nutzerinnen und Nutzer.

Grace Carter, Elastic

Data Act: Ohne schnelle Umsetzung droht Wettbewerbsnachteil

Oliver Süme ist Vorstandsvorsitzender des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.(Bild:  eco Verband)
Oliver Süme ist Vorstandsvorsitzender des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.
(Bild: eco Verband)

Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.: „Der Data Act hat das Potential, Europas Datenwirtschaft innovativer und wettbewerbsfähiger machen – vorausgesetzt, Deutschland handelt zügig und setzt auf eine harmonisierte, europäische Umsetzung mit klaren, effizienten Regeln. Wichtig sind klare Zuständigkeiten, Augenmaß bei Sanktionen sowie eine enge Verzahnung mit bestehenden Rechtsakten wie der DSGVO, dem Data Governance Act und künftig auch dem AI Act."

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Der eco Verband benennt daher fünf konkrete Kernforderungen für die Umsetzung des EU Data Act in Deutschland:

  • Schlanke Aufsicht: Einrichtung einer kohärenten Aufsichtsstruktur, vorzugsweise mit der Bundesnetzagentur als zentraler Behörde, und klarer Zuständigkeit der BfDI für Datenschutzfragen.
  • Sanktionen mit Augenmaß: Differenzierte und verhältnismäßige Bußgelder, Abgrenzung zur DSGVO sowie ein mögliches Moratorium für KMU und Start-ups zu Beginn des Geltungszeitraums.
  • Förderung statt nur Kontrolle: Die Behörde sollte auch als Ansprechpartner für Unternehmen agieren und praxisnahe Handlungsempfehlungen bereitstellen.
  • Europaweite Rechtssicherheit: Überschneidungen mit DSGVO und DGA adressieren, Leitlinien entwickeln und das geplante Datengesetzbuch als zentrale Lösung nutzen.
  • Streitbeilegung: Einrichtung unabhängiger Streitbeilegungsstellen nach dem Vorbild der Schlichtungsstelle Telekommunikation.
Der Data Act hat das Potential, Europas Datenwirtschaft innovativer und wettbewerbsfähiger machen – vorausgesetzt, Deutschland handelt zügig.

Oliver Süme, eco Verband